Ihr Sozialversicherungsausweis soll
Jeder Beschäftigte erhält einen Sozialversicherungsausweis. Das gilt auch für Teilzeitkräfte, Minijobber und kurzzeitig Beschäftigte.
Arbeitnehmer haben bei Beschäftigungsbeginn ihren Sozialversicherungsausweis vorzulegen. Wurde noch kein Ausweis ausgestellt, erfolgt dies durch den Rentenversicherungsträger durch Vergabe der Versicherungsnummer.
Sie können Ihren Sozialversicherungsausweis im Übrigen auch selbst beantragen. Ist Ihr Ausweis zerstört, abhanden gekommen oder unbrauchbar geworden, wird auf Antrag ein neuer ausgestellt.
Wichtig: Hierdurch entstehen Ihnen keine Kosten! Einen entsprechenden Antrag müssen Sie nur bei der Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag stellen. Das ist entweder Ihre Krankenkasse oder, falls Sie geringfügig beschäftigt sind bis 400 €, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.