28.10.2010

Fußballverbot vom Arbeitgeber – Geht das?

Ein Arbeitnehmer hat sich in seiner Freizeit beim Fußball spielen verletzt. Er wurde vom Arzt für 10 Tage krankgeschrieben. Der Arbeitgeber fragte nach, was der Grund für die Arbeitsunfähigkeit wäre und der Arbeitnehmer teilte ihm wahrheitsgemäß mit, dass der Grund in einer Sportverletzung zu suchen sei.

Was glauben Sie, hat der Arbeitgeber nun gemacht? Er hat ein Fußballverbot für den Arbeitnehmer ausgesprochen! Unglaublich! Bis auf weiteres wurde dem Arbeitnehmer verboten, in seiner Freizeit Fußball zu spielen.
 
Das ist natürlich nicht rechtmäßig! Der Arbeitgeber darf in den privaten Lebenskreis des Arbeitnehmers grundsätzlich nicht eingreifen. Das Verhängen eines „Fußball-Verbots“ gehört eindeutig dazu. In einem solchen Fall kann man dem Arbeitnehmer nur raten, weiterhin Fußballspielen zu gehen.

Eine andere Frage ist es, ob der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten muss. Ein Arbeitnehmer hat nur dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wenn ihn an der Arbeitsunfähigkeit kein Verschulden trifft. Das ist jedoch bei normalen Sportunfällen regelmäßig nicht der Fall. Sie haben also Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung von bis zu 6 Wochen. Bei Risikosportarten sieht die Sache allerdings etwas anders aus. Fußball gehört jedoch nicht hierher.

Fazit: Sie haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und das Fußballspielen darf Ihr Arbeitgeber nicht verbieten!

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Kein Entschädigungsanspruch bei „AGG-Hopping“

Bei Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) kam in der Presse vielfach die Sorge auf, dass Beschäftigte das AGG missbrauchen könnten. Mit so einem Fall hatte sich das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf in... Mehr lesen

23.10.2017
Betriebsratswahlen 2010 – Ihre Ansprüche Teil I

Die Auswirkungen auf Ihr Arbeitsverhältnis In diesem Jahr ist es wieder soweit: Alle 4 Jahre finden regelmäßig in der Zeit vom 01. März bis 31. Mai Betriebsratswahlen statt. In dieser kleinen Blog-Reihe möchte ich Ihnen Ihre... Mehr lesen