10.11.2009

Nebenbeschäftigung – Information an Arbeitgeber

„Herr Schrader, ich habe mit 2 Freundinnen eine GmbH gegründet. Ich bin dabei passiver Gesellschafter, bekomme also derzeit keine Ausschüttung. Die Gesellschaft hat nichts mit meinem derzeitigen Job zu tun und ich gehe auch kein Arbeitsverhältnis ein. Muss ich meinem Arbeitgeber von meiner GmbH-Beteiligung Bescheid geben?“ 
Meine Antwort: Zunächst einmal herzlichen Glückwunsch zur Gründung der GmbH. Ob Sie Ihrem Arbeitgeber darüber eine Mitteilung machen, hängt zu einem von Ihrem Arbeitsvertrag ab und zum anderen, wie Sie sich in die GmbH einbringen wollen.

Aber langsam: Grundsätzlich dürfen Sie in der Bundesrepublik Deutschland so viele Beschäftigungsverhältnisse und Tätigkeiten ausüben wie Sie wollen. Sie müssen nur dann aufpassen, wenn Ihre Nebentätigkeit in einem direkten Wettbewerb zu Ihrem Hauptberuf steht oder wenn Ihre Nebentätigkeiten sich negativ auf Ihre Haupttätigkeit auswirken.

Ihren Arbeitgeber müssen Sie von einer Nebenbeschäftigung nur dann informieren, wenn Sie sich dazu in einem Arbeitsvertrag verpflichtet haben oder sich Entsprechendes aus einem Tarifvertrag ergibt. Dabei kommt es auf die genaue Wortwahl an. Müssen Sie nur bekannt geben, wenn Sie ein weiteres Arbeitsverhältnis eingehen, ist Ihre GmbH-Beteiligung ohnehin außen vor.

Die Gesellschaftsbeteiligung ist natürlich kein Arbeitsverhältnis, sondern gleicht eher einer Vermögensanlage.

Fazit: Schauen Sie vorsichtshalber in Ihren Arbeitsvertrag. Die Beteiligung an einer Gesellschaft müssen Sie aber in aller Regel nicht Ihrem Arbeitgeber mitteilen.

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