07.07.2010

Warum das, was Sie zusagen, Hand und Fuß haben sollte …

Der Fall: Bei einem Arbeitnehmer in der Bauverwaltung wäre es mit Ablauf des 30.11.2007 zu einem Bewährungsaufstieg (= Eingruppierung in eine höhere Tarifgruppe aufgrund eines Eignungsnachweises) gekommen. Im Oktober 2003 hatten er und sein Arbeitgeber einen Altersteilzeit-Arbeitsvertrag abgeschlossen. Das Land hatte dem Arbeitnehmer auf dessen Anfrage noch vor Abschluss des Altersteilzeit-Arbeitsvertrags mitgeteilt, dass dies dem späteren Bewährungsaufstieg nicht entgegensteht. Später wurde dieser Aufstieg dann doch verweigert. Der Arbeitnehmer klagte nun auf den Aufstieg bzw. auf Schadensersatz.

Das Urteil: Doch er verlor. Denn während der Freistellungsphase im Altersteilzeit-Arbeitsverhältnis (Blockmodell) wird die für den Bewährungsaufstieg notwendige Bewährungszeit unterbrochen. Und auch ein Schadensersatzanspruch scheidet aus. Zwar hat ein Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern die vertragliche Nebenpflicht, keine falschen Auskünfte zu erteilen. Aber der Arbeitnehmer konnte hier nicht darlegen, dass er ohne die falsche Auskunft am Bewährungsaufstieg hätte teilnehmen können (BAG, 4.5.2010, 9 AZR 184/09).

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Probezeit: Kündigungsfrist 3 Tage zum Wochenende

Leserfrage: „In meinem Arbeitsvertrag haben wir eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart. Als Kündigungsfrist wurde vereinbart: „3 Tage zum Wochenende.“ Ist das rechtmäßig?“  Mehr lesen

23.10.2017
Dienstwagen

Dienstwagen sind Wagen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur Erledigung dienstlicher Fahrten zur Verfügung stellt. Wird die Privatnutzung gestattet, erhält der Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil, der versteuert werden... Mehr lesen

23.10.2017
Fristlose Kündigung bei verspätet eingereichtem Attest?

Es passiert immer wieder: Ein Mitarbeiter erkrankt in der Probezeit und legt wegen dieser Erkrankung verspätet einen „Gelben Schein“ vor. Grundsätzlich haben Sie die Verpflichtung, ein ärztliches Attest mit Ablauf des... Mehr lesen