01.02.2011

Mutterschutz – Heute: Das Mutterschaftsgeld

Die Rechte und Pflichten von Müttern oder werdende Müttern sind immer wieder Gegenstand einer Vielzahl von Fragen. Deshalb greifen wir das Thema in einer kleinen Blog-Reihe auf.

Heute: Das Mutterschaftsgeld
 
Währen der Beschäftigungsverbote in einer Schwangerschaft erhalten Sie den so genannten Mutterschutzlohn. Das ist eine Entgeltfortzahlung, ähnlich wie im Fall der Arbeitsunfähigkeit.

Und während der gesetzlichen Schutzfristen gibt es das Mutterschaftsgeld.
Außerhalb der Beschäftigungsverbote bekommen Sie also während der gesetzlichen Schutzfristen Mutterschaftsgeld sowie einen Arbeitsgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Beim Mutterschaftsgeld handelt es sich um eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese wird bei Arbeitsunfähigkeit gezahlt, wenn kein Anspruch auf Krankengeld besteht und wenn die Arbeitnehmerin wegen der Schutzfristen kein Arbeitsentgelt bekommt. Zusätzlich bekommen Sie einen Zuschuss vom Arbeitgeber. Dieser Zuschuss entspricht der Differenz zwischen dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelts und dem Höchstbetrag des Mutterschaftsgelds von 13 € pro Tag. Bestes Beispiel: Sie haben vor der Entbindung einen durchschnittlichen Nettotagesverdienst von 32 € gehabt. Während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung bekommen Sie diese 32 € netto weiter und zwar

  • als Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse in Höhe von 13 € oder
  • als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in Höhe von 19 € vom Arbeitgeber.

Wichtig: Mutterschaftsgelder und Arbeitsgeberzuschuss sind dabei steuer- und sozialabgabenfrei.

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