18.08.2009

Wer trägt die Kosten im Fall einer Berufskrankheit?

Sofern Sie eine berufsbedingte Erkrankung geltend machen wollen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei einem Unfallversicherungsträger stellen.

Dabei ist es zunächst einmal unerheblich, ob der konkrete Träger tatsächlich für Ihren Betrieb zuständig ist.

Vielmehr hat der Träger, an den Sie Ihren Antrag gestellt haben, die Aufgabe, die korrekte Zuständigkeit selbst zu ermitteln. Sofern Ihr Antrag anerkannt wird, haben Sie Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Das betrifft insbesondere die Heilbehandlung als solche, aber auch Maßnahmen zur Rehabilitation. Darüber hinaus kommen auch Pflegeleistungen bis hin zu einer eventuellen Hinterbliebenenrente in Betracht.

Anerkennung einer Berufskrankheit als besondere Herausforderung

Ziel des Sozialgesetzbuch VII ist es, Arbeitnehmer im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung vor Berufskrankheiten zu schützen bzw. deren Folgen finanziell abzufedern. Aufgrund der komplexen sachlichen und medizinischen Zusammenhänge geht dieser Schutzgedanke allerdings mit einem aufwändigen Nachweisprozess einher.

Hier sollten Sie als Arbeitnehmer frühzeitig juristische Unterstützung in Anspruch nehmen, um etwaige Verfahrensfehler zu verhindern. Soweit vorhanden, ist Ihr Betriebsrat ebenfalls verpflichtet, Sie in derartigen Fragen aktiv zu unterstützen.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Prozessarbeitsverhältnis – was ist das?

Haben Sie schon einmal den Begriff Prozessarbeitsverhältnis gehört? In diesen Fällen wird Ihnen ein Prozessarbeitsverhältnis angeboten: Stellen Sie sich vor, Sie erhalten heute eine Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses zum... Mehr lesen

23.10.2017
Urlaubsabgeltungsanspruch vererbbar – Erben aufgepasst!

Wissen Sie, was eine Urlaubsabgeltung ist? Mit der Urlaubsabgeltung werden nicht genommene Urlaubstage ausbezahlt. Und wenn eine längere Arbeitsunfähigkeit vorliegt, können sich hier viele Urlaubstage sammeln und damit ein... Mehr lesen