13.01.2010

Fristlose Kündigung und Klageverzicht

Frage: „Ich hatte heute ein Gespräch mit meinem Chef. Dabei ist herausgekommen, dass er mir zum 28.02.2010 kündigt. Das ist auch soweit okay, da ich mich in der Firma sowieso nicht wohl fühle. Allerdings soll ich ihm unterschreiben, dass ich nicht gerichtlich gegen die Kündigung vorgehe. Wenn die Kündigung rechtens wäre, warum soll ich dann so einen Wisch unterschreiben? Und wenn ich es unterschreibe, kann ich trotzdem noch gegen die Kündigung vorgehen? Ist die Kündigung überhaupt rechtmäßig? Wer kann mir helfen?“ 

Antwort: Ich kann Ihnen helfen. Sie sollten auf keinen Fall einen Klageverzicht unterschreiben. Warum auch? Verlangt Ihr Chef tatsächlich so etwas, spricht viel dafür, dass die Kündigung unwirksam ist. Arbeiten Sie in einem Unternehmen, das mehr als 10 Mitarbeiter hat, gilt für Sie das Kündigungsschutzgesetz. Das gilt jedenfalls dann, wenn die 10 Mitarbeiter in Vollzeit arbeiten. Teilzeitkräfte werden anteilig gezählt. Außerdem müssen Sie mindestens 6 Monate bei dem Arbeitgeber beschäftigt sein. In diesem Fall benötigt er für die Kündigung einen Kündigungsgrund.

Da das Kündigungsrecht Arbeitnehmerschutzrecht ist, muss Ihr Arbeitgeber in einem Gerichtsverfahren konkret nachweisen, weshalb Ihr Arbeitsplatz weggefallen ist. Außerdem muss er die sogenannte Sozialauswahl durchführen, also schauen, wer sozial am schutzwürdigsten von allen Arbeitnehmern ist. Ob die Kündigung tatsächlich Hand und Fuß hat, können Sie also in vielen Fällen erst sehen, wenn Ihr Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitsgericht die Kündigungsgründe mitteilt. Es spricht viel dafür, dass die Kündigung nicht rechtmäßig ist.

Fazit: Gehen Sie zu einem Anwalt und lassen Sie binnen 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage einreichen.

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