10.08.2010

Kündigung zum 31. Dezember – schon jetzt möglich?

Gestern berichtete mir ein Mandant von seinem Fall. Es ist jetzt schon absehbar, dass er sich ab dem 1. Januar 2011 selbständig machen wird. Aus diesem Grund möchte er noch in diesem Monat eine Kündigung zum Ende des Jahres aussprechen. Seine vertragliche beträgt allerdings nur 4 Wochen, so dass es ausreichen würde, wenn er erst am 30. November kündigen würde. Er wollte wissen: Ist es möglich, jetzt schon zu kündigen? 
Ja! Seine einzige Verpflichtung: Er hat die einzuhalten. Diese Verpflichtung erfüllt er, wenn er bereits jetzt kündigt, auch wenn er dann nicht mit einer 4-wöchigen, sondern mit einer über 4-monatigen Frist kündigt. Hier kann der Arbeitgeber sogar dankbar sein. Er weiß bereits jetzt, dass er seinen Arbeitsplatz neu besetzten muss.

Und was ist, wenn er sich im September überlegt, dass er doch bereits zum 31. Oktober kündigen will?

Auch das ist dann noch möglich. Eine solche bleibt rechtmäßig. Er könnte also in diesem Fall noch eine Kündigung zum 31. Oktober nachschieben, obwohl er bereits zum 31. Dezember gekündigt hat. Das Arbeitsverhältnis würde dann trotzdem zum 31. Oktober enden. In diesem Fall spricht man von einer „überholenden Kündigung“.

Ein letzter Tipp: Bedenken Sie stets bei einer Eigenkündigung, dass Sie eine Sperrzeit bei dem Bezug von Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit erhalten werden. Diese beträgt in der Regel 12 Wochen. Die Gesamtbezugsdauer des Arbeitslosengeldes ist zudem um 25 % gemindert!

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