31.08.2015

Kündigungsschutzgesetz (KSchG) – Inhaltsübersicht

Erster Abschnitt – Allgemeiner Kündigungsschutz
          § 1 Sozial ungerechtfertigte Kündigungen
          § 1a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung
          § 2 Änderungskündigung
          § 3 Kündigungseinspruch
          § 4 Anrufung des Arbeitsgerichts
          § 5 Zulassung verspäteter Klagen
          § 6 Verlängerte Anrufungsfrist
          § 7 Wirksamwerden der Kündigung
          § 8 Wiederherstellung der früheren Arbeitsbedingungen
          § 9 Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil des Gerichts, Abfindung des Arbeitnehmers
          § 10 Höhe der Abfindung
          § 11 Anrechnung auf entgangenen Zwischenverdienst
          § 12 Neues Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers, Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses
          § 13 Außerordentliche, sittenwidrige und sonstige Kündigungen
          § 14 Angestellte in leitender Stellung

Zweiter AbschnittKündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung
          § 15 Unzulässigkeit der Kündigung
          § 16 Neues Arbeitsverhältnis, Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses

Dritter Abschnitt – Anzeigepflichtige Entlassungen
          § 17 Anzeigepflicht
          § 18 Entlassungssperre
          § 19 Zulässigkeit von Kurzarbeit
          § 20 Entscheidungen der Agentur für Arbeit
          § 21 Entscheidungen der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit
          § 22 Ausnahmebetriebe

Vierter Abschnitt – Schlußbestimmungen
          § 23 Geltungsbereich
          § 24 Anwendung des Gesetzes auf Betriebe der Schiffahrt und des Luftverkehrs
          § 25 Kündigung in Arbeitskämpfen
          § 25a Berlin-Klausel
          § 26 Inkrafttreten

Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet A Abschnitt III
(BGBl. II 1990, 889, 1021)
– Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) –

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Unwirksamkeit von Kündigungen schwerbehinderter Menschen

Was müssen Sie eigentlich alles beachten, wenn Sie Schwerbehinderte kündigen wollen? Überraschend schnell liegt jetzt ein erstes Urteil zur 2016 neu eingeführten Vorschrift zur Unwirksamkeit von Kündigungen schwerbehinderter... Mehr lesen

23.10.2017
Dann verfällt Ihr Urlaub aus dem Vorjahr

Achtung! Passen Sie am Jahresende auf! Lassen Sie Ihren teuer verdienten Urlaub nicht verfallen! Nicht, dass es Ihnen so geht wie dieser Arbeitnehmerin:  Mehr lesen

23.10.2017
Vorbeugen ist besser als heilen

Der Europäische Gerichtshof hat im Dezember 2014 entschieden, dass extreme Adipositas eine Behinderung sein kann. Machen wir uns nichts vor: Hohes Übergewicht schadet der Gesundheit sehr! Klar können Sie als Personalrat das... Mehr lesen