Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses geht häufig mit sozialen Einschnitten für die betroffenen Arbeitnehmer einher. Um den Betroffenen zu schützen und ihm die Möglichkeit zu geben, angemessen auf die veränderte berufliche Situation zu reagieren, hat der Gesetzgeber besondere Kündigungsfristen vorgesehen.
Rechtlich betrachtet wird die, durch die Kündigung beabsichtigte Auflösung des Arbeitsverhältnisses, zunächst einmal aufgeschoben. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis bleiben also bis zum Ende der Kündigungsfrist und damit bis zum faktischen Ende der Beschäftigung bestehen.