16.12.2009

Betriebsratswahlen 2010 – Teil 1: Die Grundlagen

Zwischen dem 01. März und dem 31. Mai 2010 finden die regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Hier können Sie jeden Tag das Wichtigste zu den Wahlen lesen. Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, sich im Betriebsrat zu engagieren? 
Die Grundlagen: Seit 1990 finden alle 4 Jahre Betriebsratswahlen statt.
Außerhalb dieses Zeitraums gibt es nur Wahlen,

  • wenn die Arbeitnehmerzahl sinkt,
  • die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl gesunken ist,
  • der Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt geschlossen hat,
  • die Betriebsratswahl mit Erfolg angefochten worden ist,
  • der Betriebsrat durch eine gerichtliche Entscheidung aufgelöst ist oder
  • im Betrieb noch kein Betriebsrat besteht.

Ist in Ihrem Betrieb der Betriebsrat erst nach dem 28. Februar 2009 gewählt worden, findet eine Wahl im Jahr 2010 nicht statt.

Die Vorschriften für die Durchführung der Wahlen stehen im Betriebsverfassungsgesetz und in der Wahlordnung.

Gleichzeitig mit den Betriebsratswahlen finden auch die Wahlen nach dem Sprecherausschussgesetz für die leitenden Angestellten statt.

Fazit: Ab dem 01. März ist es also wieder soweit. Auch in Ihrem Betrieb werden Wahlen stattfinden. Hier lesen Sie in den nächsten Tagen das Wichtigste zum Ablauf der Betriebsratswahlen.

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