28.02.2020

Pandemie: So prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen für den Notfall gewappnet ist

Das Coronavirus ist derzeit überall Gesprächsthema und die Gefahr einer Ansteckung steigt mit der Anzahl der Menschen, die bereits infiziert sind. Mancher von Ihnen als Betriebsrat wird sich auch noch an die Schweinegrippe H1N1 aus dem Jahr 2009 erinnern. Was macht Ihr Unternehmen im Notfall? Gibt es einen Pandemieplan? Was wissen Sie als Betriebsrat über das Thema? Lesen Sie, wie Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber für den Fall einer Pandemie vorsorgen können.

Die Weltgesundheitsorganisation hat angesichts der vielen Infektionsfälle mit dem Coronavirus in China und auch inzwischen weltweit den internationalen Gesundheitsnotstand ausgerufen. Auch wenn die Politik alles dafür tut, den Ausbruch des Virus wie bei dem SARS-Virus im Jahr 2002 einzuschränken, ist die schnelle Verbreitung des Coronavirus ein klares Zeichen an Ihren Arbeitgeber und Sie als Betriebsrat, sich um einen Notfallplan für den Fall einer Pandemie zu kümmern.

Denn nur so schützen Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen vor einer Ansteckung und handeln nicht unvorbereitet oder sogar planlos, wenn der erste Verdachtsfall in Ihrem Unternehmen auftreten sollte.

Was ist eine Pandemie?

Von einer Pandemie wird gesprochen, wenn sich ein neuartiges Virus leicht von Mensch zu Mensch übertragen kann, weil es bisher keine Immunität in Form von Impfungen gegen diesen Erreger gibt. So sind die größten Teile der Bevölkerung vor dem Virus nicht geschützt und das Virus kann eine Pandemie auslösen. Pandemien sind nicht örtlich beschränkt wie eine Epidemie.

Im 20. Jahrhundert gab es 3 Pandemien. Dazu gehörte beispielsweise die Spanische Grippe von 1918, die Schätzungen zufolge um die 40 bis 50 Millionen Menschen weltweit den Tod gebracht hat. Darunter waren auch viele junge und gesunde Menschen. Bei der Schweinegrippe vor 10 Jahren starben geschätzt 20.000 Menschen.

Die vielfältigen Folgen einer Pandemie

Die Folgen einer Pandemie wie dem Coronavirus sind verheerend. Neben der Erkrankung und dem körperlichen Unwohlsein kann eine ganze Nation zum Erliegen kommen und das öffentliche und medizinische Leben lahmlegen. Damit dies nicht geschieht, hat die Bundesregierung einen Nationalen Pandemieplan erlassen, um die Ansteckungsgefahr mit entsprechenden Maßnahmen zu minimieren und auf den Notfall vorbereitet zu sein.

Die Auswirkungen einer Pandemie spüren auch Sie in Ihrem Unternehmen. Schätzungen gehen davon aus, dass bei einer Pandemie ca. 25 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Zeitraum von 6 bis 8 Monaten ausfallen und durchschnittlich bis zu 2 Wochen arbeitsunfähig sind.

Dieser massive Ausfall an Personal hat zur Folge, dass Ihr Unternehmen seinen Betrieb nicht mehr aufrechterhalten kann und ggf. nicht mehr gutzumachenden wirtschaftlichen Schaden nimmt. Zum Schutz Ihrer Kollegen und der Arbeitsplätze müssen Sie als Betriebsrat daher gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber einen Notfallplan in der Schublade haben.

Bei einer Pandemie ist Ihr Arbeitgeber in der Verantwortung

Ihr Arbeitgeber ist hier nach § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“ in der Verantwortung und muss die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.

Ihre Rechte als Betriebsrat

Da die Vorbereitung auf eine Pandemie in den Bereich des Arbeitsschutzes fällt, haben Sie als Betriebsrat nach Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verschiedene Rechte und auch Verpflichtungen. Dazu gehören:

  • Überwachung (§ 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG), dass Ihr Arbeitgeber die Arbeitsschutzvorschriften und Gesetze einhält und den Vorgaben nachkommt, z. B. § 10 ArbSchG „Notfallmaßnahmen“
  • Mitgestaltung und Förderung des Arbeitsschutzes (§ 80 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG)
  • Information von Ihrem Arbeitgeber sowie dem Betriebsarzt (§ 80 Abs. 2 BetrVG und § 9 Abs. 2 Arbeitssicherheitsgesetz) zur Vorgehensweise und zur Pandemieprävention
  • Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 1, 3, 7 BetrVG), da der Gesetzgeber kein konkretes Vorgehen im Pandemiefall vorschlägt, somit Handlungsspielräume bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes bestehen und davon auszugehen ist, dass es zu veränderten Arbeitszeitregelungen kommen kann und betriebsübliche Arbeitsmodelle in der Zeit der Pandemie außer Kraft gesetzt werden (z. B. auch die Anordnung von Kurzarbeit und Überstunden)

Pandemie: Handlungsempfehlungen für Sie als Betriebsrat

Damit Sie Ihren Rechten und Pflichten gut nachkommen können, sollten Sie sich als Betriebsrat intensiv mit einer eventuell bevorstehenden Pandemie, ihrer Ausbreitung und den wirtschaftlichen Folgen für Ihr Unternehmen auseinandersetzen. Nur so können Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber im Rahmen der Möglichkeiten alle Arbeitsschutzmaßnahmen umsetzen. Gehen Sie dabei wie folgt vor:

  1. Krisenstab bilden: Bündeln Sie Ihre Ressourcen als Betriebsrat und gründen Sie einen kleinen Krisenstab im Gremium, der sich intensiv mit dem Thema befasst. Idealerweise beteiligen sich die Kollegen, die den Betriebsrat auch im Arbeitssicherheitsausschuss (ASA) vertreten.
  2. Informationen sammeln: Dieser Krisenstab sammelt alle Informationen zum Virus, dem Fortschreiten der Pandemie und den aktuellen Hygienemaßnahmen im Betrieb usw.
  3. Austausch mit den betrieblichen Experten: Beispielsweise können die Mitglieder im ASA fachliche Informationen zwischen den betrieblichen Experten austauschen und die Maßnahmen und Fragen zur Pandemievorbeugung besprechen. Alternativ lädt Ihr Arbeitgeber gleich zu einem Krisenstab ein, der sich nicht nur um fachliche, sondern auch um arbeitsrechtlich relevante Fragen kümmert, wie z. B. das Arbeiten von zu Hause aus.
  4. Verabschiedung einer Betriebsvereinbarung: Damit die wesentlichen Dinge im Notfall geklärt sind, empfehle ich Ihnen, mit Ihrem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung zu schließen, bevor eine Pandemie auftritt. So können Sie sich als Betriebsrat absichern, dass Sie auch in der akuten Situation noch Ihr Mitbestimmungsrecht wahrnehmen können.

Das muss Ihre Betriebsvereinbarung „Notfallplan Pandemie“ regeln

Im Rahmen einer Betriebsvereinbarung regeln Sie vor allem folgende Punkte mit Ihrem Arbeitgeber, um Ihr Mitbestimmungsrecht in der akuten Phase zu behalten. Sonst informiert Ihr Arbeitgeber Sie allenfalls und trifft aufgrund der Notlage eigenständig die Entscheidungen. Folgende Punkte sind wichtig für eine Betriebsvereinbarung:

  • abgestimmtes Krisenmanagement und Informationsweitergabe
  • Maßnahmen zur Verhinderung von weiteren Infektionen
  • Maßnahmen zur Sicherung notwendiger betrieblicher Abläufe
  • medizinische und allgemeine Versorgung erkrankter Kollegen
  • Erlass von Hygienevorschriften und Verhaltensregeln
  • Wahrung Ihrer Rechte als Betriebsrat

Mehr Informationen über die Inhalte einer Betriebsvereinbarung „Notfallplanung/Pandemie“ finden Sie bei der Hans Böckler Stiftung.

Hinweis: Weiterführende Informationen

Gute und sehr umfangreiche Informationen zum Thema Pandemieplanung gibt es bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, die nach der Schweinegrippe 2009 ein umfangreiches Handbuch veröffentlicht hat. Ebenso sind die Empfehlungen des Nationalen Pandemieplans für die betriebliche Pandemieplanung aufschlussreich.

Fazit: Eine Pandemie nicht auf die leichte Schulter nehmen

Im Fall einer Pandemie sind alle betrieblichen Akteure in Ihrem Unternehmen gefragt und besonders Sie als Betriebsrat. Hierbei geht es einmal um den Schutz Ihrer Kolleginnen und Kollegen vor einer Infektion, aber auch um arbeitsrechtliche Fragen, wie z. B. eine Lohnfortzahlung bei Freistellung, den Abbau von Überstunden oder auch Kurzarbeit. Viele Fragen sind im Fall einer Pandemie zu klären, etwa ob die Kollegen sich einem Temperatur-Screening vor Arbeitsbeginn unterziehen müssen oder ob dies die Persönlichkeitsrechte verletzt. Daher ist es für Ihre Kolleginnen und Kollegen wichtig, dass Sie sich als Betriebsrat intensiv mit dem Thema befassen und das Vorgehen zusammen mit Ihrem Arbeitgeber festlegen.

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