02.02.2012

Kündigungen aufgrund sexueller Belästigungen

Ein Mitarbeiter eines Möbelhauses gab einer Kollegin einen „Klaps auf den Po“. Darauf erhielt er eine Abmahnung. Sechs Monate später forderte der Mitarbeiter eine andere Kollegin auf, ihre körperlichen Vorteile mehr in den Vordergrund zu stellen. Außerdem verlangte er Auskunft über das Sexualleben der 26-jährigen.  
Das reichte dem Arbeitgeber und er kündigte fristlos. Gegen die Kündigung klagte der Arbeitnehmer.

Bei fristlosen Kündigungen aufgrund sexueller Belästigungen kennen auch die Arbeitsgerichte keinen Spaß. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte die Kündigung, da eine schwere arbeitsrechtliche Pflichtverletzung vorliege. Da der Mitarbeiter bereits wegen eines gleichartigen Vorfalls abgemahnt worden sei, musste er auch mit einer Kündigung rechnen (Urteil vom 09.06.2011, Az.: 2 AZR 323/10).

Und das zu Recht!

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Darf ein Betriebsratsmitglied am Mitarbeitergespräch teilnehmen?

Frage: Unser Arbeitgeber hat einen Kollegen zum Mitarbeitergespräch gebeten. Darin sollte es um die Arbeitsweise und Leistung des Kollegen gehen. Der Kollege wollte das Gespräch nicht allein führen. Er hat sich deshalb mit der... Mehr lesen

23.10.2017
Krankheit und Arbeit

„Ich habe eine Kündigung bekommen. In meinem Bürojob sitze ich den ganzen Tag am PC und bin arbeitsunfähig erkrankt. Meinen Abendjob in einem Supermarkt habe ich jedoch wahrgenommen. Als mein Chef das erfahren hat, hat er mir... Mehr lesen