Liegen Ihnen die Daten zur Teilnahme an den Fortbildungen vor, stellen sich die Fragen: Wie ist mit diesen Daten umzugehen? Was genau ist zu prüfen? Dies habe ich Ihnen im Folgenden zusammengestellt.
Datenauswertung: Das sollten Sie beachten
Wurden die Daten gemäß der früheren Gleichstellungsstatistikverordnung erhoben, müssten Sie einen Überblick haben, wie viele Frauen und Männer – getrennt nach Voll- und Teilzeit, Beurlaubung, nach Entgelt sowie Besoldungsgruppen – an Fortbildungen teilgenommen haben. Die Repräsentanz von Frauen und Männern sollte hierbei ausgewogen sein, gemessen an dem jeweiligen Beschäftigtenanteil.
Nehmen Frauen angemessen, also mit einem etwa gleichen Anteil ihrer Repräsentanz in der jeweiligen Bezugsgruppe, an Fortbildungen teil, können Sie zunächst zufrieden sein. Dann scheint es hier keine geschlechtsdiskriminierende Auswahl für Fortbildungen zu geben.
Unterrepräsentanz von Frauen: So gehen Sie dagegen vor
Stellen Sie jedoch fest, dass Frauen weitaus weniger an Fortbildungen teilnehmen, als es ihrem Beschäftigtenanteil in der jeweiligen Bezugsgruppe entspricht – und dies insbesondere an Fortbildungen für die Übernahme höherwertiger Tätigkeiten –, dann besteht Handlungsbedarf für Sie als Gleichstellungsbeauftragte.
Zunächst sollten Sie nach den Ursachen und Gründen forschen. Unsere Übersicht gibt Ihnen einen Überblick, welche Ursachen bei einer Unterrepräsentanz von Frauen bei Fortbildungen beispielsweise eine Rolle spielen könnten:
Übersicht: Ursachen für Unterrepräsentanz von Frauen bei Fortbildungen
Sind Ihnen die Ursachen für die geringere Teilnahme von Frauen an Fortbildungen nicht klar, so können Sie dies auch mit einer Umfrage bei Ihren Kolleginnen erfragen oder zum Thema einer Frauenversammlung machen.
So beseitigen Sie die Ursachen
Haben Sie die Ursachen für die geringere Teilnahme von Frauen an Fortbildungsveranstaltungen ermittelt, können Sie gezielt und Schritt für Schritt daran arbeiten, dass diese Hemmnisse abgebaut werden. Hier werden Sie von den rechtlichen Regelungen, die die Frauengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder zur Fortbildung vorsehen, unterstützt.
Diese rechtlichen Regelungen zur Fortbildung sollten Sie kennen
In § 10 Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG), ähnlich in den vergleichbaren Regelungen in den Frauengleichstellungsgesetzen der Länder, findet sich eine Vielzahl von Vorschriften, die in Ihrer Dienststelle eingehalten werden müssen und die Sie im Rahmen Ihrer Initiativrechte nutzen können. Welche Themenfelder hier eine Rolle spielen, können Sie unserer Übersicht entnehmen:
Übersicht (Bundesrecht, § 10 BGleiG): Gleichstellungsrechtliche Regelungen zur Fortbildung