Gleichstellungsbeauftragte

Als Gleichstellungsbeauftragte wirken Sie auf die Umsetzung vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz in der betrieblichen Praxis hin. Deshalb Erfahren Sie in unseren Beiträgen mehr über Ihre Mitwirkungsrechte als Gleichstellungsbeauftragte. Von Gendermainstreaming bis Frauenversammlung: So setzen Sie die Rechte aus dem Gleichbehandlungsgesetz korrekt und souverän um.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Gemäß § 12 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) muss der Arbeitgeber in Bezug auf das AGG verschiedene Spielregeln einhalten. Prävention Im Grundsatz ist der Arbeitgeber zunächst immer verpflichtet, erforderliche Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen zu treffen. Dieser Schutz umfasst auch vorbeugende Maßnahmen…

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Als Gleichstellungsbeauftragte sind Sie auch für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und dessen Einhaltung in Ihrer Dienststelle zuständig. Dies jedenfalls dann, wenn es um geschlechtsbezogene Benachteiligungen nach dem AGG und sexuelle Belästigungen geht. Insoweit können Sie auch hier aktiv werden. Sie…

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Gendermainstreaming

Da es für Beschäftigte häufig schwierig ist, geschlechtsbezogene Diskriminierungen und Grenzüberschreitungen auch tatsächlich glaubhaft zu machen, ist es wichtig, dass Sie in Ihrem Amt im Vorfeld oder auch unterstützend für die Beschäftigten tätig werden. Sie haben verschiedene Aktionsfelder, in denen…

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Die Belästigung aufgrund des Geschlechts – also weil jemand Frau oder Mann ist – ist ein noch wenig behandeltes Thema. Trotzdem: Eine Belästigung ist der unmittelbaren Diskriminierung recht ähnlich. Wo die Unterschiede liegen und was Sie zu beachten haben, lesen…

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Ihre Mitwirkungsrechte

Sie sind als Gleichstellungsbeauftragte gemäß den Frauengleichstellungsgesetzen in Bund und Ländern an allen personellen, organisatorischen und sozialen Angelegenheiten Ihrer Dienststelle zu beteiligen, soweit die Gleichstellung von Frauen mit Männern betroffen ist. Ihre Beteiligung ist in allen Verfahrensschritten der jeweiligen Maßnahme…

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Sicher kennen Sie das auch aus Ihrer Praxis: Wieder einmal ist eine Entscheidung gänzlich an Ihnen vorbeigegangen oder aber Sie werden zu spät über Vorgänge informiert und zu spät beteiligt. Wann der richtige Beteiligungszeitpunkt ist und in welchem Umfang Sie…

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Umgang mit dem Personalrat

Immer wieder wird in der Praxis gefragt, ob die Gleichstellungsbeauftragte ein stimmberechtigtes Mitglied der Auswahlkommission bei der Personalauswahl sein kann. So auch von einer Seminarteilnehmerin und Leserin: Frage einer Leserin: Ich bin Gleichstellungsbeauftragte in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts des…

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Die Frist zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) läuft ab Eingang der Ablehnungs-E-Mail beim Provider des Arbeitnehmers. So hat es das Landesarbeitsgericht Hessen entschieden (1.11.2016, Az. 8 Sa 301/16). Der Fall: Eine Frau bewarb sich auf eine…

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