Gleichstellungsrechtlich existieren nicht nur Regelungen zur Förderung von Frauen bei der Fortbildung, sondern es finden sich gleichermaßen Regelungen zur Fortbildung der Personalverwaltung sowie der Führungskräfte auf Bundesebene (teilweise auch in den Ländern). Diese Regelungen wurden eingeführt, da gleichstellungsrechtliche Ziele nur erreicht werden können, wenn auch tatsächlich die Personalverwaltung und auch Führungskräfte hierzu hinreichend informiert und geschult sind.
Personalverwaltung und Vorgesetzte sind verpflichtet, sich über Gleichstellung zu informieren
Gemäß § 10 Abs. 4 Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) sowie den entsprechenden Länderregelungen sind Beschäftigte der Personalverwaltung und auch Führungskräfte verpflichtet, sich über Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern sowie über Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu informieren.
Weiter sollen sie entsprechende Fortbildungen besuchen. „Sollen“ heißt hier nicht, dass sie sich dies aussuchen können, sondern nur, dass von dem Besuch entsprechender Fortbildungen im begründeten Einzelfall abgesehen werden kann.
Gleichstellung ist nur zu realisieren, wenn Führungskräfte gut informiert sind
Nach meiner Erfahrung kennen gerade Führungskräfte und Vorgesetzte oft die Regelungen des jeweils einschlägigen Gleichstellungsgesetzes nicht und halten sich daher auch nicht daran. Das erschwert Ihre Arbeit als Gleichstellungsbeauftragte ungemein, müssen Sie doch jedes Mal das „Alphabet der Gleichstellung neu buchstabieren“. Drängen Sie daher darauf, dass Personalverwaltung und Führungskräfte tatsächlich geschult werden.
Die folgende Übersicht macht deutlich, welche Fortbildungen hier für Führungskräfte und auch für die Personalverwaltung wichtig sind:
Übersicht: Gleichstellungsrechtliche Fortbildungen für Führungskräfte/Personalverwaltung
Regen Sie gleichstellungsrechtliche Fortbildungen für Ihre Führungskräfte und wenn nötig auch für die Personalverwaltung an. Oftmals stellt sich heraus, dass diese einfach schlecht informiert sind und aus Unwissenheit gegen gleichstellungsrechtliche Regelungen verstoßen. Stellen Sie hier ggf. einen Initiativantrag.
Das folgende Musterschreiben können Sie nutzen, wenn Sie eine Fortbildung zum Gleichstellungsrecht für die Personalverwaltung oder für Führungskräfte initiieren wollen: