19.05.2017

Reform der Erwerbsminderungsrente 2018 bis 2024

Eigentlich schien es so, als ob sich alle einig wären: Die Renten wegen voller Erwerbsminderung sollten verbessert werden. Auch die Bundesarbeitsministerin äußerte sich mehrfach in diese Richtung. Umso mehr überrascht das nun angekündigte Konzept.

 

 

Zwar brachte bereits das Rentenpaket 2014 merkliche Verbesserungen bei der Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos. Wer aus gesundheitlichen Gründen nur noch teilweise oder gar nicht mehr erwerbstätig sein kann, wird aktuell bei der Höhe der Erwerbsminderungsrente so gestellt, als habe er bis zum Alter von 62 mit dem bis zur Erwerbsminderung erzielten durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet. Diese sogenannte Zurechnungszeit wurde 2014 von 60 auf 62 Jahre erhöht. Ergebnis war eine durchschnittliche Rentenverbesserung um ca. 60 €.

Mit der angekündigten Reform soll die Zurechnungszeit wiederum verlängert werden, diesmal schrittweise um 3 Jahre auf das Alter 65. Wie schon bei der letzten Reform werden von dieser Verbesserung ausschließlich die Neurentner profitieren, die erstmals nach Eintritt der jeweiligen Reformstufe eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen. In der Endstufe wird die durchschnittliche monatliche Rentenerhöhung ca. 90 € betragen – das dann aber erst ab dem Jahr 2024.

Im Jahr 2013 waren ca. 60.000 Menschen beim Renteneintritt noch keine 55 Jahre alt. Diese Altersverteilung dürfte sich auch in den Folgejahren kaum verändert haben.

Die Erhöhung beginnt mit dem Jahr 2018 und wird im Jahr 2024 abgeschlossen sein. Im Rentenzugang wegen voller Erwerbsminderung betrug im Jahr 2015 die durchschnittliche Rentenhöhe nach Abzug des Rentenversicherungsbeitrags, aber vor Steuer 709 € in den alten Bundesländern und 721 € in den neuen Bundesländern (Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Rentenversicherung in Zahlen 2016, Seite 52 bis 54).

Tipp: Unter www.bmas.de/alterssicherung finden Sie umfangreiche Informationen zum Gesamtkonzept Alterssicherung.

Fazit

Ein echter Durchbruch ist diese geplante Veränderung nicht. Vor allem müssen die Chancen der jüngeren Erwerbsminderungsrentner auf Rückkehr in Arbeit durch mehr erfolgreiche Rehabilitationsmaßnahmen verbessert werden. Und da, wo dies noch nicht möglich ist, muss wenigstens die Rückkehr bzw. der Kontakt zur Arbeit durch passgenaue Teilzeitarbeitsangebote mit der nötigen Unterstützung der begleitenden Hilfe der Integrationsämter ermöglicht werden.

Tipp: Angesichts der prekären Lage vieler Erwerbsminderungsrentner ist es notwendig, dass Sie sich weiter für jede Vermeidung einer Verrentung wegen Erwerbsminderung engagieren: im betrieblichen Eingliederungsmanagement, bei der Arbeitsplatzgestaltung und im betrieblichen Gesundheitsschutz

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