30.11.2009

Arbeitnehmer wirft Dritte Zähne weg – Kein Schadenersatz

Nun ist auch das Landgericht Detmold auf Seiten der Arbeitnehmer. Es hat die Sorgfaltspflichten von Mitarbeiter näher beleuchtet. 
Das war geschehen:

Eine Patientin eines Krankenhauses hatte nach dem Frühstück ihre Zahnprothese auf das Tablett gelegt und mit einer Serviette abgedeckt. Das Personal des Krankenhauses räumte nach dem Frühstück das Tablett mitsamt der Zahnprothese ab.

Die Patientin wollte nun von der Betreiberin des Krankenhauses den Eigenanteil in Höhe von 750 € ersetzt erhalten. Das machte aber sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht nicht mit. Sorgfaltspflichten seien nicht verletzt worden. Grundsätzlich müssen Krankenschwestern beim Abräumen der Mahlzeiten nicht unter Servietten nachschauen, ob dort Sachwerte liegen. Insbesondere müsse niemand mit einem abgelegten Gebiss rechnen (Az.: 10 S 81/09)!

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Urlaubsanspruch bei widerruflicher Freistellung – das sind Ihre Rechte

Arbeitnehmer erhalten die Kündigung und werden sofort von der Arbeit freigestellt. Nicht immer sind dann aber die Urlaubsansprüche weg. So erging es auch einer Arbeitnehmerin. Im Arbeitsvertrag hatten Arbeitgeber und... Mehr lesen

23.10.2017
Welchen Anspruch auf Vergütung von Überstunden haben Sie als Arbeitnehmer?

Soweit ein Arbeitnehmer Überstunden leistet, handelt es sich um Arbeitszeit, die über die Maximalgrenzen nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) hinausgeht. Diese Überstunden sind durch den Arbeitnehmer gesondert zu vergüten,... Mehr lesen