Ist das nicht eine spannende Frage? Dürfen Sie zu Ihrem Chef „Du Weihnachtsmann“ sagen? Immerhin ist es nach dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten erlaubt, einen uniformierten Verkehrspolizisten als „Oberförster“ zu titulieren (Az.: 2 JU Js 186/08).
Das war geschehen: Ein Verkehrssünder hatte einem Polizisten einer Verkehrssonderkontrolle im Vorbeigehen zugerufen: „Herr Oberförster, zum Wald geht es da lang!“
Das war jedoch keine Beleidigung! Das Amtsgericht führte aus, dass die Tätigkeit im Forstdienst eines Bundeslandes für sich genommen „kaum geeignet ist, den sittlichen, personalen oder sozialen Geltungswert einer Person in Frage zu stellen“! Ist das nicht ein schönes Deutsch.
Also, einen Polizisten dürfen Sie „Herr Oberförster“ nennen – jedenfalls in Berlin.
Dürfen Sie aber deshalb Ihren Chef als Weihnachtsmann bezeichnen? Immerhin ist der Weihnachtsmann doch wohl auch ein ehrenwerter Beruf!
Na ja, ich habe so meine Zweifel.
Mein Tipp: Lassen Sie es lieber. Schließlich dürfen Sie zu Ihrem Chef auch nicht „Du Rentier“ sagen …