05.09.2010

Familienbesuch am Arbeitsplatz – ist das erlaubt?

Dürfen Familienmitglieder Ihre Angehörigen bei der Arbeit besuchen? Wie ist es zum Beispiel, wenn das Kind vorzeitig aus der Schule kommt und dann zur Mutter an den Arbeitsplatz geht? Kann der Arbeitgeber das verbieten?  

In diesen Fällen halte ich es für das Klügste, sich mit seinem Arbeitgeber an einen Tisch zu setzen und die Sache kurz zu besprechen. Grundsätzlich kann es natürlich nicht sein, dass Familienangehörige Sie am Arbeitsplatz von der Arbeit abhalten.


Ganz klar ist auch Folgendes: Der Arbeitgeber hat ein Hausrecht. Er darf letztendlich entscheiden, wer das Betriebsgelände betreten darf und wer nicht. Verbietet er also Ihren Familienangehörigen, am Arbeitsplatz zu erscheinen, haben sich diese daran zu halten. Andernfalls riskieren sie sogar eine Strafanzeige wegen eines Hausfriedensbruchs!

Auch private Telefonate am Arbeitsplatz können vom Arbeitgeber verboten werden. Das gilt zunächst selbstverständlich für die Telefonate, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitsplatz aus führt. Es gilt aber auch für die privaten Telefonate, die ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz empfängt. Solche Gespräche darf der Arbeitgeber verbieten. Auch die komplette Handynutzung am Arbeitsplatz darf er untersagen!

Fazit: Privates hat am Arbeitsplatz nichts zu suchen, wenn es der Arbeitgeber nicht wünscht!

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