23.10.2010

Arbeitsvertrag von 1975 – Was gilt?

Einer meiner Mandanten kam mit einem Arbeitsvertrag von 1975 zu mir. Darin stand, dass er monatlich 856 DM als Montagemitarbeiter verdient. Mittlerweile ist der Kollege jedoch Betriebsleiter mit einem Verdienst von über 4.500 € brutto. Gilt der alte Arbeitsvertrag überhaupt noch?

Ja, grundsätzlich gilt der Arbeitsvertrag.
Verträge gelten so lange, bis sie beendet werden. Das kann durch eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag geschehen. Beides muss schriftlich erfolgen nach § 623 BGB!

 
Selbst wenn Sie keinen schriftlichen Arbeitsvertrag haben, besteht trotzdem ein Vertragsverhältnis aufgrund eines mündlichen Arbeitsvertrags. Das ist für Sie genauso viel wert, wie ein schriftlicher Vertrag. Sobald Sie für ein Unternehmen arbeiten spricht alles dafür, dass Sie einen Arbeitsvertrag geschlossen haben. Der Beweis des ersten Anscheins geht eindeutig in diese Richtung. Kommt dann noch eine Gehaltsabrechnung und Gehalt auf Ihr Konto dazu, ist die Sache perfekt.

Und was ist nun mit dem uralten Vertrag? Viele der alten Regelungen von 1975 sind zwischenzeitlich durch andere Vereinbarungen überholt. Natürlich können Sie auch weiterhin auf Ihr aktuelles Gehalt und Ihren aktuellen Arbeitsplatz bestehen. So wird der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vom Betriebsleiter nicht einfach wieder zum Montagemitarbeiter aufgrund des Uralt-Arbeitsvertrags versetzen können. Gleiches gilt für das Gehalt. Haben Sie heute ein höheres Gehalt als damals vereinbart, steht Ihnen dieses auch weiterhin zu.

Auch andere damalige Arbeitsvertragsklauseln werden heute unwirksam sein. Seit 1975 hat sich die Rechtsprechung mit einer Vielzahl von Klauseln beschäftigt.

Fazit:
Lassen Sie einen solchen Vertrag von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen. Nur so sind Sie auf der sicheren Seite und wissen, was Ihre Rechte sind.

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