08.02.2010

Kostenerstattung der Bahn – Weiterleitung des Geldes an den Arbeitgeber?

Frage: Ich bin häufig auf Dienstreise und fahre regelmäßig mit der Bahn. Die Fahrtkosten werden von meinem Arbeitgeber übernommen. Neulich ist es mir dann passiert, dass die Hinfahrt völlig reibungslos verlaufen ist und ich auch meinen Termin pünktlich und erfolgreich durchführen konnte. Auf der Rückfahrt kam es jedoch zu einer so großen Verspätung, dass mir die Bahn die Hälfte des Fahrpreises erstattet hat. Ich bin dementsprechend auch erst 3 Stunden später nach Hause gekommen. Muss ich nun diese Erstattung an meinen Arbeitgeber weiter leiten, oder darf ich ohne schlechtes Gewissen den vollen Fahrpreis vom Arbeitgeber zahlen lassen? Mein Arbeitgeber weiß von der Verspätung nichts und die Kostenerstattung ist als Entschädigung für Unannehmlichkeiten gedacht, die man als Fahrgast durch die Verspätung hatte. Was geben Sie mir für einen Tipp? 
Antwort: Ihr Arbeitgeber zahlt den Fahrpreis und damit steht ihm auch der Erstattungsbetrag zu. Das halte ich für rechtlich eindeutig.

Sie hätten die Entschädigungszahlung an sich überhaupt nicht verlangen dürfen. Das richtige Verhalten wäre gewesen, Ihren Arbeitgeber über die Verspätung zu informieren. Er hätte dann den Erstattungsbetrag fordern können.

Rechtlich dürfte es so sein, dass Sie keine Unannehmlichkeiten erfahren haben. Schließlich hätten Sie gegen Ihren Arbeitgeber mit großer Wahrscheinlichkeit einen Anspruch auf Bezahlung Ihrer Überstunden gehabt.

In Ihrem Fall ist allerdings zu bedenken, dass das Kind letztendlich schon in den Brunnen gefallen ist. Sie haben die Bahn bereits veranlasst, die Zahlung an Sie zu leisten und nicht an Ihren Arbeitgeber.

Mein Tipp: Das sollten Sie nie wieder so machen! Die Gefahr einer fristlosen Kündigung ist groß.

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