16.10.2009

Befristeter mündlicher Arbeitsvertrag

Frage: „Ich arbeite schon seit einigen Wochen ohne einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Mein Chef hatte mir gesagt, dass ich befristet für 2 Jahre eingestellt werde. Nun habe ich gehört, dass ein befristeter mündlicher Arbeitsvertrag nach 3 Monaten automatisch ein unbefristeter wird. Stimmt das?“

Auswirkungen: Befristeter mündlicher Arbeitsvertrag

Antwort: Nein, es ist noch besser für Sie. Dies ist in § 14 Abs. 4 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes eindeutig geregelt. Dort steht, dass ein befristeter Arbeitsvertrag schriftlich abgeschlossen werden muss. Fehlt es an der Schriftform, ist der Vertrag natürlich nicht unwirksam. Das würde ja letztendlich die Arbeitnehmerschutzvorschriften auf den Kopf stellen. Vielmehr ist es so, dass Sie jetzt einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben. Auch der nachträgliche Abschluss eines schriftlichen befristeten Vertrages ändert daran nichts mehr.

Nun freuen Sie sich aber bitte nicht zu früh: Innerhalb der ersten 6 Monate haben Sie noch keinen allgemeinen Kündigungsschutz. Ihr Chef kann Sie also auch ohne Vorliegen eines Grundes jederzeit kündigen. Nach 6 Monaten haben Sie nur dann allgemeinen Kündigungsschutz, wenn mindestens 10 Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt werden.

Also: Warten Sie ab, bis Ihr Chef meint, der Vertrag sei nun wegen der Befristung beendet. Lassen Sie dann die Befristung prüfen.

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