02.06.2011

So werden Sie nur zu einer Vollzeitkraft

Teilzeitkräfte aufgepasst! Nach einem neuen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln haben Sie selbst dann keinen Anspruch auf eine Vollzeitstelle, wenn Sie seit Jahren Überstunden machen. 
Der Fall: Eine Arbeitnehmerin war fast 30 Jahre als Teilzeitkraft bei 19,5 Stunden laut ihrem Arbeitsvertrag beschäftigt. Tatsächlich hat sie jedoch 39 Stunden wöchentlich gearbeitet.

Deshalb wollte sie jetzt auch endlich als Vollzeitkraft offiziell beschäftigt werden. Sie klagte die Feststellung ihres Vollzeitarbeitsverhältnisses bei den Arbeitsgerichten ein.

Das LAG Köln hat ihr allerdings einen Strich durch die Rechnung gemacht (Urteil vom 14.04.2011, Az.: 6 Sa 1499/10). Es hat ausdrücklich unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts festgestellt, dass lediglich die Überschreitung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nicht zu einer Vertragsänderung führt. Dieses sei nur dann möglich, wenn weitere Indizien hinzukommen. Hier hatte die Arbeitsgeberin jedoch gerade die Arbeitsvertragsänderungswünsche der Arbeitnehmerin ausdrücklich abgelehnt.

Also: Sind Sie auch als Teilzeitkraft eingestellt und machen Sie ständig Überstunden, können Sie für die Zukunft daraus keine Ansprüche herleiten! Das sollten Sie wissen!

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