21.05.2010

Neuer Arbeitsvertrag nach Befristungsende

Eine Arbeitnehmerin hat einen befristeten Arbeitsvertrag, der 2 Jahre lief. Einen Tag vor Ablauf des alten Arbeitsvertrags erhielt sie einen neuen Arbeitsvertrag, den sie unterschreiben sollte. Es handelte sich um einen unbefristeten Vertrag, allerdings mit Inhalten, mit denen die Arbeitnehmerin nicht einverstanden war. So befand sich in dem Vertrag ein Passus, das sie sich jederzeit von einer Ärztin auf Anweisung des Arbeitgebers untersuchen lassen muss und dass sie für Kassendifferenzen selbst aufkommen soll. Jetzt hat sie den Vertrag innerhalb von ein paar Tagen zu unterschreiben und zurück zu schicken, andernfalls wäre sie arbeitslos.  
So ist die Rechtslage: Ihr befristetes Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des letzten Arbeitstags. Soll nunmehr ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet werden, kann Ihr Arbeitgeber Ihnen einen neuen Vertragsentwurf vorlegen, den Sie akzeptieren können oder nicht.

Akzeptieren Sie ihn nicht und einigen Sie sich auch nicht auf andere Vertragsbedingungen, endet das Arbeitsverhältnis tatsächlich mit Auslaufen des befristeten Vertrags. Natürlich können auch Sie einzelne Vertragsbedingungen gesondert stellen, die für Sie wichtig sind. Aber auch hier gelten die vorbezeichneten Grundsätze: Ist Ihr Arbeitgeber dann mit einer von Ihnen vorgeschlagenen Änderung nicht einverstanden, kommt ebenfalls kein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande.

Wichtig: Arbeiten Sie mit Kenntnis des Arbeitgebers auch nur einen Tag länger über das Befristungsende hinaus, haben Sie bereits einen unbefristeten Arbeitsvertrag! In einem solchen Fall kann ich Ihnen nicht empfehlen, den von Ihrem Arbeitgeber vorgelegten neuen Vertragsentwurf zu unterschreiben. Versuchen Sie das möglichst lange hinauszuzögern und teilen Sie ihm dann einfach Folgendes mit: „Durch meine Weiterarbeit nach dem Befristungsende, haben wir bereits einen unbefristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen. Mit weiteren Vertragsänderungen bin ich nicht einverstanden.“

So sind Sie auf der sicheren Seite!

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