24.01.2010

Verfahren vor dem Arbeitsgericht

Frage: Herr Schrader, neulich habe ich einen Ihrer Blogs gelesen. Sie haben darin einer anderen Userin empfohlen, eine Klage vor dem Arbeitsgericht gegen ihre Kündigung einzureichen. Wie läuft eigentlich genau so ein Klageverfahren ab? Können Sie mir das erklären?“ 

Antwort: Zunächst sollten Sie sich klar machen, dass das Arbeitsrecht vornehmlich Arbeitnehmerschutzrecht ist. Deshalb müssen Sie vor einem Gang zum Arbeitsgericht niemals Angst haben.

Das Urteilsverfahren wird durch Einreichen einer Klage eingeleitet. Das kann entweder ihr Rechtsanwalt oder ein Gewerkschaftssekretär für Sie erledigen, oder Sie machen dies selbst. Vor dem Arbeitsgericht in der I. Instanz besteht kein Anwaltszwang. Hilfreich ist in solchen Fällen, wenn Sie die Klage zu Protokoll der Rechtsantragsstelle bei Ihrem Arbeitsgericht einreichen. Dann nimmt ein Justizangestellter Ihre Klage auf und hilft Ihnen bei entscheidenden Punkten. In einfachen Rechtsstreitigkeiten, bspw. wenn Ihr Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt, kann sich dies anbieten.

Sodann findet zunächst eine Güteverhandlung statt. In diesem Termin leitet ein Richter die Verhandlung und der Sach- und Streitstand wird erörtert. Ziel ist immer eine gütliche Beiliegung des Rechtsstreites zwischen den Parteien. Kommt keine Einigung zustande, wird das Verfahren fortgesetzt. Meistens wird dann beiden Parteien aufgegeben, zu dem Schriftsatz der jeweils anderen Seite Stellung zu nehmen und Zeugen zu benennen. Es folgt ein weiterer Termin, der in der Regel mindestens drei Monate nach dem Gütetermin stattfindet. Dieser Termin wird auch Kammerverhandlung genannt und er wird von einem Vorsitzenden Richter geleitet. Hinzu kommen hier zwei ehrenamtliche Richter. Auch hier soll eine gütliche Einigung im Vordergrund stehen. Ist dies nicht möglich, wird ein Urteil gefällt.

Hinweis: Gegen dieses Urteil können Sie binnen eines Monats Berufung einlegen. Dann geht es zum Landesarbeitsgericht. Dort müssen Sie sich von einem Rechtsanwalt oder der Gewerkschaft vertreten lassen und können den Rechtsstreit nicht mehr alleine führen.

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