04.10.2010

Berechnung bei flexiblen Arbeitszeiten

Immer wieder gibt es Probleme bei der Berechnung der Urlaubstage bei flexiblen Arbeitszeiten. Wie berechnet man genau den Urlaub, wenn jemand mal dreimal in der Woche arbeitet, dann wieder fünfmal, in der nächsten Woche vielleicht nur einmal und in der übernächsten gar nicht. Und das womöglich noch alles in einem 400-€-Minijob. Wie viel Urlaubstage bestehen nun? 
Zunächst einmal der Grundsatz: Auch Mini-Jobber haben Urlaubsansprüche. Viele Arbeitgeber sind der Auffassung, dass diesen Mitarbeitern keinen Urlaub zusteht oder gewähren ihn einfach nicht. Das ist rechtswidrig! In diesen Fällen sollten Sie das Amt für Arbeitsschutz informieren.

Ist Ihre regelmäßige Arbeitszeit auf einen Zeitraum verteilt, der nicht mit einer Kalenderwoche übereinstimmt, müssen Sie die Umrechnung auf längere Zeitabschnitte als eine Woche erstrecken. Gegebenenfalls ist diese sogar für die gesamte Jahresarbeitszeit durchzuführen.

Die Urlaubsdauer bei einer solch flexiblen Arbeitszeit berechnen Sie wie folgt:

Gesetzliche oder tarifliche Urlaubsdauer in Vollzeit, geteilt durch die Jahreswerktage, multipliziert mit den Tagen, an denen Sie zur Arbeit verpflichtet sind.

Folgendes Beispiel verdeutlicht die Berechnung: Sie haben nach dem Gesetz einen Urlaubsanspruch bei einer 6 Tagewoche von 24 Werktagen. Dieses geteilt durch 312 Jahreswerktage (52 Wochen x 6 Werktage), multipliziert mit Ihren Arbeitstagen, ergibt den Urlaubsanspruch. Ihre Jahresarbeitstage ermitteln Sie danach, wie viel Tage Sie im Jahr gearbeitet haben. Sind dieses beispielsweise 100 Jahresarbeitstage, an denen Sie gearbeitet haben, ergibt sich folgende Rechnung: 24 Tage Urlaubsanspruch : 312 Jahreswerktage = eine Urlaubsdauer von 7,69 Arbeitstagen.

Wichtig: Es ist völlig unerheblich, wie viel Stunden Sie an den einzelnen Arbeitstagen gearbeitet haben!

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