11.03.2011

Arbeitnehmer wird Dienstwagen aufgezwungen – geht das?

Ein Arbeitnehmer hatte mit seinem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag abgeschlossen. Darin stand ursprünglich, dass ihm ein Dienstwagen zustehe mit Privatnutzung. Dieses war dem Arbeitnehmer jedoch zu teuer und im Rahmen des Einstellungsgesprächs wurde vereinbart, dass auf den Wagen verzichtet wird.  
Dafür sollte der Arbeitnehmer eine monatliche Pauschale zum Gehalt erhalten. Diese nachträgliche Vereinbarung wurde auch in einem Vertragszusatz festgehalten und von beiden Seiten unterschrieben.

Jetzt soll der Arbeitnehmer gezwungen werden, doch einen Dienstwagen zu nehmen. Sein Nettogehalt würde sich um fast 400 € im Monat reduzieren.

Darf der Arbeitgeber ihm nun einfach so einen Dienstfahrzeug vor die Tür stellen?

Ja. aber…Der Arbeitgeber darf Ihnen ein Fahrzeug zur Verfügung stellen. Sofern es im Arbeitsvertrag nicht ausgeschlossen ist, kann er Ihnen auch die Anweisung erteilen, mit dem Fahrzeug während der Arbeitszeiten zu fahren. Das ist sicherlich auch nicht das große Problem. Er darf Sie allerdings nicht anweisen, dass Sie das Fahrzeug auch privat nutzen müssen. Was Sie in Ihrer Freizeit tun, ist Ihre Sache.

Und eins ist auch klar:
Einseitig kann er vertragliche Absprachen nicht ändern. Durch den Nachtrag zu Ihrem Arbeitsvertrag haben Sie klargestellt, dass Sie kein Fahrzeug zur Privatnutzung haben möchten. Daran hat sich Ihr Arbeitgeber auch zu halten. Insbesondere darf er entsprechendes nicht auf den monatlichen Gehaltsabrechnungen berücksichtigen.

Also: Die Verträge sind geschlossen! Das gilt auch für Ihren Arbeitgeber!

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Kündigung bei hoher Drohungswahrscheinlichkeit?

Damit eine außerordentliche Verdachtskündigung wirksam ist, müssen spezielle Voraussetzungen erfüllt sein. Schließlich kann der Arbeitgeber die Tat nicht nachweisen. Ihr Arbeitgeber darf eine Verdachtskündigung nur... Mehr lesen

23.10.2017
Vollzeit in Teilzeit – Jetzt Resturlaub beantragen

Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 22.04.2010, Az.: C-486/08, ist für alle Arbeitnehmer interessant, die von Vollzeit in Teilzeit wechseln. Dies gilt also insbesondere auch für Mitarbeiter in Elternzeit.... Mehr lesen