12.11.2009

Langschläfer – Unpünktlichkeit – Abzug vom Lohn

„Ich bin Langschläfer! Ich komme jeden Tag ein paar Minuten zu spät und alle 2 Wochen kann es auch mal eine halbe Stunde werden. Mein Chef will nun, dass ich pünktlich um 8 Uhr auf der Matte stehe. Das kann ich ja noch verstehen. Komme ich nun aber eine Minute zu spät, zieht er mir gleich eine Viertelstunde ab und will auch noch 1 € für jede angefangene Minute von mir! Wenn ich nun mehr als 10 Minuten zu spät komme, muss ich quasi noch draufzahlen, wenn ich den Rest der Stunde arbeite. Das kann doch nicht in Ordnung sein, oder?“ 
Antwort: Nein, das ist es auch nicht. Allerdings kann ich Ihren Arbeitgeber schon ein wenig verstehen. Es geht natürlich auch nicht, dass Sie jeden Tag ein paar Minuten zu spät kommen und dass Sie dies sogar gelegentlich auf eine halbe Stunde ausweiten. Sie riskieren damit auch Abmahnungen und letztendlich eine Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses.

Den von Ihrem Chef vorgenommenen Geldabzug kann es allerdings so nicht geben. Er darf Sie nicht durch Vertragsstrafen, die nicht vereinbart sind, für Ihr Zuspätkommen sanktionieren.

Achtung: Andererseits muss er nicht geleistete Arbeitszeiten auch nicht bezahlen. Noch immer gilt in Deutschland der Grundsatz: „Ohne Arbeit kein Lohn“ – mit vielen Ausnahmen …

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Handbremse nicht richtig angezogen – Soldat muss nicht zahlen!

In diesem Fall hat ein Soldat wirklich Glück gehabt. Er zog die Handbremse nicht richtig an, sein Dienstfahrzeug rollte los und den Schaden muss er trotzdem nicht ersetzen.   Mehr lesen

23.10.2017
Kündigung wegen eines verweigerten Bildungsurlaubs

In der Regel möchten Arbeitnehmer Bildungsurlaub gegen ihren Arbeitgeber durchsetzen. Manchmal ist es jedoch auch andersherum. In einem aktuellen Fall sollte eine Arbeitnehmerin Weiterbildungsmaßnahmen durchführen. Sie wollte... Mehr lesen