22.03.2010

Sozialversicherung- und steuerrechtliche Behandlung von Azubis

Was gibt es bei Auszubildenden zu berücksichtigen? Lohnsteuerrechtlich und sozialversicherungsrechtlich sind sie wie normale Arbeitnehmer zu behandeln. Azubi und Arbeitgeber tragen jeweils die Hälfte der Beiträge zur Sozialversicherung. In der Krankenversicherung zahlt der Azubi den Zusatzbeitrag von 0,9 % alleine. Und auch lohnsteuerrechtlich haben Sie als Azubi die Lohnsteuerkarte bei Ihrem Ausbilder abzugeben.  
Viele Auszubildende verdienen jedoch weniger als 400 €. Hier gibt es dann doch einen wichtigen Unterschied: Die Grenzen für Mini-Jobs gelten hier nicht. Beträgt das beitragspflichtige Entgelt nicht mehr als 325 € im Monat, zahlt der Ausbildungsbetrieb die Beträge zu den Sozialversicherungen alleine. Sie müssen als Auszubildender nichts zahlen, sondern bekommen den vollen Betrag als netto ausgezahlt.

Die Fakten:

1. Bei einem jährlichen Bruttolohn von 3.900 € (325 € pro Monat brutto) bekommen Sie genau die 3.900 € netto ausgezahlt.

2. Bei einem Bruttolohn von 3.912 € (326 € pro Monat brutto) erhalten Sie lediglich 3.120,82 € netto ausgezahlt.
(Diese Berechnung basiert auf folgenden Daten: Steuerklasse I, keine Kinderfreibeträge, Bundesland NRW, gesetzliche Krankenversicherung mit 14 % und nicht älter als 23 Jahre.)

Also: Achten Sie also beim Abschluss des Ausbildungsvertrages genau hierauf: Haben Sie auch nur 1 € mehr als die 325 €, bekommen Sie wesentlich weniger pro Monat ausgezahlt.

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