Blog-News
01.01.2011
06:29

Gestern Silvester gefeiert und heute krank?

War die Silvesterparty gestern schön? Und heute, am 01.01. müssen Sie gleich arbeiten und sind krank? Dann beginnt das Jahr für Sie ja nicht sehr gut…

Bekommen Sie nun eine Entgeltfortzahlung während der Krankheit von Ihrem Arbeitgeber?

 
Die Antwort: Ein Arbeitnehmer hat Bei einer Erkrankung Anspruch auf eine Fortzahlung der Vergütung. Aber: Ihn darf kein Verschulden treffen. Anspruch hat er in diesem Fall für 6 Wochen Zahlung.

Achtung: Der Anspruch entsteht erst nach einer 4-wöchigen ununterbrochenen Dauer des Arbeitsverhältnisses!

Das Problem:
Ist die partybedingte Arbeitsunfähigkeit vom Arbeitnehmer verschuldet? Die Frage kann man nicht mit einem deutlichen „ja“ oder „nein“ beantworten. Liegt eine Suchterkrankung vor, geht die heutige Rechtsprechung nicht mehr per se davon aus, dass die Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet ist. Im unterschwelligen Bereich, wenn keine Suchtproblematik vorliegt, ist der Ausfall der Arbeitskraft selbst verschuldet. Können Sie also wegen der harten Feier nicht arbeiten, erhalten Sie auch kein Entgelt.

Das gilt jedenfalls, wenn Sie es Ihrem Arbeitgeber so auf die Nase binden. Gegen normale Kopfschmerzen wird er wohl hingegen nichts unternehmen können…

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Kundenmeinung

 

„Hallo Herr Schrader, Ihren Beitrag zum Thema : `Wie berechne ich meinen Urlaubsanspruch`  fand ich sehr hilfreich, so wie viele andere Beiträge davor auch. Machen Sie weiter so.“

 

P. Müller aus B.