22.01.2010

Fristen im Arbeitsverhältnis – Teil I

Sie haben in Ihrem Arbeitsverhältnis verschiedenste Fristen zu beachten. In meinem heutigen und morgigen Blog möchte ich Sie auf die Wichtigsten aufmerksam machen.
Beginnen wir am Ende des Arbeitsverhältnisses, da hier die für Sie wichtigsten Fristen stehen: 

Zunächst haben Sie natürlich die Kündigungsfristen zu beachten, die sich aus Ihrem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder dem Gesetz ergeben.

Wichtig: Nach dem Gesetz verlängert sich für Sie als Arbeitnehmer nicht die Kündigungsfrist, egal wie lange das Arbeitsverhältnis bestanden hat. Sie können mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen.

Haben Sie eine Kündigung Ihres Arbeitgebers erhalten, gilt es nun eine andere Frist zu beachten. Innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung haben Sie eine Klage bei dem Arbeitsgericht einzureichen. Nur dann können Sie die Kündigung auf ihre Rechtmäßigkeit hin prüfen lassen. Es gibt einige wenige Ausnahmen, in denen diese Frist verlängert werden kann. Dies sind aber absolute Ausnahmefälle. Eine einfache Krankheit reicht in der Regel nicht aus.

Nicht nur diese 3-Wochen-Frist ist wichtig. Haben Sie die Kündigung erhalten, gehen Sie innerhalb von 3 Tagen zur Agentur für Arbeit und melden Sie sich arbeitssuchend. Andernfalls droht Ihnen eine Sperrzeit beim Bezug des Arbeitslosengelds.

Hinweis: Wissen Sie bereits vorher, dass das Arbeitsverhältnis endet, beispielsweise durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages oder, weil Sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben, melden Sie sich bereits 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend.

Morgen schreibe ich Ihnen das Wichtigste zu Verjährungsfristen und Verwirkungsklauseln.

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