29.11.2010

Chef verlangt Abbruch des Urlaubs wegen anderweitiger Arbeitsaufnahme

Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Sie nehmen Ihren Erholungsurlaub und beginnen während des Urlaubs bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten. Ihr Chef bekommt dies mit und verlangt nun, dass Sie die Arbeit unverzüglich einstellen, Ihren Urlaub abbrechen und sofort Ihre Arbeit bei ihm wieder aufnehmen. Darf er das? Und was noch viel wichtiger ist: Dürfen Sie während Ihres Urlaubs woanders arbeiten?

Fragen über Fragen. Hier die wichtigsten Antworten: 
Während des Urlaubs dürfen Sie keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit aufnehmen. Sie sollen sich während des Urlaubs erholen, Ihre Kräfte auffrischen und nicht Ihre Arbeitskraft anderweitig vermarkten. Zu Gunsten Ihres Arbeitgebers soll gewährleistet werden, dass die für Ihn kostenträchtige Freistellung tatsächlich dem Urlaubszweck dient. Sie sollen Ihre Leistungsfähigkeit nicht beeinträchtigen.
Von diesem Grundsatz gibt es jedoch eine Vielzahl von Ausnahmen. Gehen Sie berechtigterweise einem weiteren Teilzeitarbeitsverhältnis nach oder haben Sie eine andere selbständige Tätigkeit, dürfen Sie dieser trotzdem nachgehen.

Untersagt ist auch nur eine Erwerbstätigkeit. Es handelt sich also stets um die Arbeiten, für die Sie Geld bekommen. Daher ist auch die Arbeit am eigenen Haus oder die Mithilfe bei der Erstellung des Rohbaus eines Freundes nicht verboten. Auch Weiterbildungsmaßnahmen oder Tätigkeiten bei karitativen Einrichtungen dürfen Sie ausüben.

Halten Sie sich nur nicht an das Verbot und arbeiten Sie tatsächlich gegen Geld bei einem anderen Arbeitgeber während Ihres Urlaubs in Vollzeit, kann Ihr Arbeitgeber trotzdem nicht den Abbruch des Urlaubs und die Wiederaufnahme der Arbeit bei sich verlangen. Allerdings haben Sie auch nicht das Recht, nochmals Ihren „richtigen Urlaub“ zu verlangen.

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