19.10.2009

Rufbereitschaft im Urlaub

Frage: „Mein Chef ist unmöglich. Ich habe ab dem 02. November 2 Wochen Urlaub und möchte nach Italien fliegen. Er verlangt jetzt von mir, dass ich im Urlaub ständig erreichbar bin und bei Bedarf auch den Urlaub abbreche. Ich habe die Nase gestrichen voll und möchte am liebsten mein Arbeitsplatzverhältnis kündigen. Was soll ich tun?“ 
Antwort:
Machen Sie Ihrem Arbeitgeber klar, dass es so nicht geht. Urlaub soll der Erholung dienen. Deshalb kann er Sie auch nicht verpflichten, ständig erreichbar zu sein.

Erst recht geht es nicht, dass Ihr Arbeitgeber Sie aus dem Urlaub zurückbeordert. Dieses ist nur auf ganz wenige extreme Ausnahmefälle, in denen die Existenz des Betriebs gefährdet ist, beschränkt.

Ist Ihnen einmal Urlaub gewährt worden, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet Ihnen den Urlaub auch zu geben.  Ein Rückruf aus dem Urlaub – womöglich noch auf Ihre Kosten – geht nicht. Dazu ist Ihr Arbeitgeber nicht berechtigt.

Sie sollten dies mit Ihrem Arbeitgeber vorher klären. Vielleicht gibt es doch eine Möglichkeit, ihn zu überzeugen.

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