29.08.2010

Urlaubsabgeltungsanspruch vererbbar – Erben aufgepasst!

Wissen Sie, was eine Urlaubsabgeltung ist?

Mit der Urlaubsabgeltung werden nicht genommene Urlaubstage ausbezahlt. Und wenn eine längere Arbeitsunfähigkeit vorliegt, können sich hier viele Urlaubstage sammeln und damit ein hoher finanzieller Anspruch bestehen.  
So war es auch in dem vom Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm entschiedenen Fall vom 22.04.2010, Az.: 16 Sa 1502/09.
Ein Arbeitnehmer hatte einen Urlaubsabgeltungsanspruch in Höhe von fast 3.700 Euro. Leider verstarb er vor der Auszahlung des Geldes, die Witwe machte jedoch die Ansprüche geltend. Das Gericht musste nun darüber entscheiden, ob der Urlaubsabgeltungsanspruch vererbbar ist.
Ja, sagten die Richter, der Abgeltungsanspruch ist vererblich und geht auf die Erben über.

Fazit: Ein wichtiges und richtiges Urteil. Verstirbt ein Arbeitnehmer sollten künftig die Angehörigen unbedingt schnellstmöglich prüfen, ob Urlaubsansprüche für den Verstorbenen bestanden haben, die auszuzahlen sind.

Wichtig: Verfallfristen aus dem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag müssen auch die Erben einhalten. Machen Sie die Ansprüche also rechtzeitig geltend!

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Von 400 auf 450 € – Soll die Geringfügigkeitsgrenze angehoben werden?

Die Bundesregierung will die Verdienstgrenzen bei den Minijobs auf 450 € anheben. Für die so genannten Midijobber soll sie auf 850 € steigen. Nun ist Ihre Meinung gefragt: Es gibt über 7 Millionen 400-€-Jobs. Was halten... Mehr lesen

23.10.2017
Betrunken Fahrrad gefahren und arbeitsunfähig – Muss ich dem Arbeitgeber das mitteilen?

Ein Arbeitnehmer ist betrunken Fahrrad gefahren. Dabei ist er zu Fall gekommen und hat sich den Arm gebrochen. Die Polizei wurde nicht zum Unfallort gerufen und im Krankenhaus hat er nicht erzählt, wie es zu dem Unfall gekommen... Mehr lesen