13.04.2009

Der Chef darf Ihren Urlaub nicht ablehnen

Kennen Sie das auch? Sie fragen Ihren Chef, ob Sie ein paar Tage Urlaub bekommen können. Schließlich haben Sie während der letzten Wochen viele Überstunden gemacht und benötigen einmal eine Auszeit. Und Ihr Chef sagt Ihnen nur: „Nein“ oder „mal sehen, wie es nächste Woche aussieht“.

So geht es aber nicht! Weisen Sie Ihren Chef darauf hin! 
„Sie haben Anspruch auf Urlaub,“ so steht es im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Der Anspruch auf Ihren Erholungsurlaub ist zudem unabhängig davon, ob Sie in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten.

Zu dem Personenkreis mit Urlaubsanspruch gehören auch

•    Auszubildende und
•    geringfügig beschäftigte 400-€-Jobber.

 
Dabei hat Ihr Arbeitgeber die Urlaubswünsche sämtlicher Arbeitnehmer, also auch der Teilzeitkräfte und Aushilfen, zu berücksichtigen.

Den Urlaub kann er nur ablehnen, wenn
•    dringende betriebliche Belange oder
•    Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer
, die unter sozialen Gesichtspunkten vorrangig sind,
entgegenstehen.

Das sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen aber auch genau mitteilen. Lassen Sie sich mit dem einfachen „Nein“ oder mit einem „mal sehen“ nicht abspeisen. Im Zweifel können Sie Ihren Urlaub auch vor Gericht einklagen.

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