08.02.2010

Falsche interne Beurteilung – das ist die Rechtslage

Frage: In unserem Unternehmen gibt es firmeninterne Beurteilungen. Ich mache meinen Job vernünftig und mache ständig Überstunden. Nun hat mir unser neuer Geschäftsführer, der mich gar nicht kennt, eine schlechte Beurteilung gegeben. Er sagte: Wer Überstunden macht, organisiert sich nur falsch. Nun will er, dass ich die Beurteilung unterschreibe. Darf ich mich weigern? Wie geht es dann weiter, wenn ich nicht unterschreibe? Welche Handhabe hätte mein Geschäftsführer? Einen Betriebsrat gibt es leider bei uns nicht, an den ich mich wenden könnte, obwohl bei uns fast 40 Leute beschäftigt sind. 

Antwort: Was dort mit Ihnen gemacht wird, ist nicht in Ordnung. Natürlich hat Ihr Arbeitgeber das Recht, Sie zu bewerten und zu beurteilen. Er muss Ihnen nicht einmal diese Beurteilung zur Unterschrift vorlegen. Ihr Arbeitgeber fordert von Ihnen aber eine Unterschrift. Davor kann ich Sie nur ausdrücklich warnen! Wenn Sie die Beurteilung so ohne Widerspruch hinnehmen, akzeptieren Sie diese letztendlich mit Ihrer Unterschrift. Das wiederum kann Auswirkungen auf Ihr Zeugnis haben.

Auch die Beurteilung kann eine Geheimsprache ähnlich wie ein Zeugnis beinhalten.
Entweder weigern Sie sich weiterhin, oder Sie setzen über Ihre Unterschrift den Zusatz „nicht einverstanden“.

Tipp: Nach § 83 Betriebsverfassungsgesetz haben Sie das Recht, in Ihre Personalakten Einsicht zu nehmen. Dieses Recht besteht auch in Betrieben, in denen kein Betriebsrat existiert. Hätten Sie diesen, könnten Sie ein Mitglied des Betriebsrats bei der Akteneinsicht hinzuziehen.

Wichtig: Sie haben das Recht, selbst Erklärungen zum Inhalt der Personalakte beizufügen! Sie können also Ihre Sicht der Dinge schildern und Ihren Chef auffordern, diese Schilderung zur Personalakte zu nehmen.

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