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12.5.2008
Meldungen
Wenn Sie immer mal wieder Aushilfen für einige Tage benötigen, etwa zur Erntesaison oder in der Weihnachtszeit, dann bietet sich eine kurzfristige Beschäftigung an. Ein weiterer Vorteil ist: Eine solche Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei, wenn die folgenden 3 Voraussetzungen eingehalten werden:
Wenn Sie zu den Arbeitgebern gehören, in deren Unternehmen es einen Betriebsrat gibt, haben Sie ein wenig mehr Arbeit, als wenn Sie alleine „herrschen“. Denn natürlich möchte der Betriebsrat in vielen Punkten mitreden.
Am1.8.2007 hatte es Premiere: das Rauchverbot in der deutschen Gastronomie. Zunächst zwar nur in Niedersachsen und Baden-Württemberg. Bis zum Jahresbeginn 2008 werden jedoch die meisten anderen Länder mit ihren Gesetzen nachgezogen haben. Die Frage der Stunde ist daher: Wie können Sie Gästen, die trotzdem rauchen wollen, dies nach wie vor ermöglichen? Welche Spielräume lassen Ihnen die Nichtraucherschutzgesetze? Wir haben die Regelungen unter die Lupe genommen und geben Ihnen Antworten auf dringende Fragen. Gilt das Rauchverbot auch für konzessionsfreie Gaststätten?
Vor der Ausbildung ein Praktikum absolvieren – das ist in vielen Fällen eine sinnvolle Alternative, um den potenziellen Azubi besser kennen zu lernen. Wichtig ist jedoch, dass Sie die Rahmenbedingungen des Praktikums exakt vereinbaren.
Energie ist teuer geworden, die Erde„fiebert“, und die Klimaschutzdebatte ist in vollem Gange. Analysieren Sie zu Beginn des neuen Jahres, was Sie 2008 konkret tun Können, z. B. durch die Planung von größeren Maßnahmen, wie Investitionen in erneuerbare Energien. Sich klimafreundlich zu verhalten ist nicht nur gut für die Reputation Ihrer Küche, sondern auch für die Bilanz Ihrer Energiekosten.
Vor kurzem hat in Sachen Ausbildung das neue Jahr begonnen. Da es sich bei ihren neuen Auszubildenden um junge, unerfahrene Menschen handelt, müssen Sie damit rechnen, dass es auch zu lästigen Diskussionen um Kleinigkeiten kommen kann. Damit Sie dann auf der sicheren Seite sind, hier ein Überblick über die häufigsten Streitfälle:
Nie war das Problem akuter als in den letzten 12 Monaten: Jugendliche und junge Erwachsene haben Probleme im Umgang mit Alkohol und Drogen. Wir sagen Ihnen, worauf es ankommt, wenn es entsprechende Vorkommnisse in der Ausbildung gibt.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zieht weite Kreise. Jetzt landen nach und nach auch die ersten grundsätzlichen Streitfragen vor dem BAG. In einem aktuellen Fall hat das BAG jetzt entschieden, dass das AGG auch bei der betrieblichen Altersvorsorge zu beachten ist.
Gehören Sie zu den 13 Prozent, die ihre gutenVorsätze tatsächlich umsetzen?
Prima, denn viele nehmen sich ja vor aufzuräumen. Und Sie dürfen auch entrümpeln! Und zwar bei den Unterlagen, bei denen die in der Abgabenordnung vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.
Zahlen Sie auch ein Weihnachts- und Urlaubsgeld? Falls ja:Wenn ein Mitarbeiter erkrankt, haben Sie sich dann nicht auch schon mal überlegt, ob Sie ihm die Sonderzahlung kürzen können? Sie können durchaus eine Kürzung der Sonderzahlung bei Arbeitsunfähigkeit vornehmen.
Im persönlichen Vorstellungsgespräch wollen Sie herausfinden, ob sich der positive Eindruck, den Sie aus den Bewerbungsunterlagen gewonnen haben, bestätigt und ob die Chemie zwischen Ihnen und Ihrem potenziellen neuen Mitarbeiter stimmt. Deshalb: Orientieren Sie sich an folgendem Fragenkatalog zu den 11 wichtigsten Themen, den Sie natürlich – je nach Stellenanforderung – modifizieren. Die Antworten und Erläuterungen des Kandidaten dazu werden Ihnen einen umfassenden Eindruck vermitteln.
Die Schwangerschaft einer Mitarbeiterin bedeutet für Sie als Arbeitgeber immer auch Unsicherheit darüber, wie es im Betrieb nach der Geburt des Kindes weitergeht. Besonders bei qualifizierten Mitarbeiterinnen kann die frühzeitige Einstellung einer Ersatzkraft in Ihrem Interesse liegen. Hier sollten Sie aber nichts übereilen. Denn unter Umständen kann Ihre Mitarbeiterin trotz bereits eingestellter Ersatzkraft Elternteilzeit – also Teilzeitarbeit während der Elternzeit – verlangen (BAG, 5.6.2007, 9 AZR 82/07).
Kaum eine Unterlage enthält so viele Informationen über einen Mitarbeiter wie die Personalakte. Gerade wenn Sie schon länger in einem Unternehmen sind, dann spricht eine solche Personalakte im wahrsten Sinne des Wortes Bände. Weil mit der modernen Technik manches einfacher von der Hand geht, haben schon viele Unternehmen die Personalaktenführung digitalisiert.
Das am 14.11.2007 in Kraft getretene Umweltschadensgesetz (USchadG) betrifft 4 Millionen Unternehmer. Sollten Sie als Transportunternehmen gefährliche oder umweltschädliche Güter transportieren betrifft es auch Sie. Denn rückwirkend zum 30.4. haften Sie als Fahrzeuginhaber nach einem Unfall unbegrenzt, wenn Sie Böden und Gewässer sowie geschützte Tiere und Pflanzen schädigen. Sollten Sie einer „Gefahrenbranche“ angehören, zahlen Sie sogar auch, wenn sie nicht schuld sind und auch nicht vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben – etwa wenn der eigentlich Schuldige sich von dannen gemacht hat. Zu diesen „Gefahrenbranchen“ zählen ausdrücklich Gefahrgut- und Abfalltransporte! Es reicht also allein der „Nachweis der Ursächlichkeit Ihrer Handlung für die Gefahr“. Also, dass Sie Gefahrstoffe von Punkt A zu B transportieren.
Langzeitarbeitslose, Schwerbehinderte, Ältere – im enger werdenden Arbeitsmarkt haben auch solche Bewerber wieder eine Chance. Wenn das auch für Sie ein Thema ist, sollten Sie die Zuschüsse zum Lohn kennen, die die Arbeitsagentur hierfür vorsieht, und vor der Einstellung beantragen. Aktuell wurden einige neue Programme verabschiedet, die Sie voraussichtlich ab 1.10.2007 nutzen können. Hier der Überblick.
Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz hat Ihnen der Gesetzgeber ein dickes Ei gelegt, denn bei jeder Entscheidung müssen Sie nun bedenken: Diskriminierung ja oder nein? Habe ich einen sachlichen Grund? Doch: Mit dem folgenden Urteil kann ich Ihnen ein bisschen Entwarnung geben – denn Narrenfreiheit haben weder Ihre Arbeitnehmer noch Bewerber (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.8.2007, AZ.: 3 Ta 119/07).
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben gegen ihren Arbeitgeber während der Elternzeit Anspruch auf eine zweimalige Verringerung ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Dieser Anspruch auf so genannte Elternteilzeit kann erstmals geltend gemacht werden, wenn der Arbeitnehmer verbindlich festgelegt hat, für welche Zeiträume er Elternzeit verlangt.
Als GmbH-Geschäftsführer sind Sie für sehr vieles u.U. auch persönlich haftbar. Typische Haftungsfälle können sich z.B. bei Steuerverbindlichkeiten oder der möglichen Haftung für
Sozialversicherungsbeiträge ergeben. Erfreulicherweise hat das Oberlandesgericht Rostock in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 16.02.2007 (Az.: 8 U 54/06) festgestellt, dass eine Haftung von Ihnen als Geschäftsführer bei einem Arbeitsunfall in der Regel nicht in Frage kommt. Aber eben nur in der Regel. Einige Dinge sollten Sie beachten, damit die Regel bei Ihnen nicht zur Ausnahme wird.
Bereits seit Mai 2004 gibt es die – in den Betrieben vielfach noch immer unbekannte – Vorschrift des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB IX), wonach Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchführen müssen, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres insgesamt mehr als 6 Wochen krank geschrieben ist (§ 84 Abs. 2 SGB IX). Damit soll der Arbeitsplatz erhalten und Berufsunfähigkeit verhindert werden. Bisher blieb jedoch die Frage offen, ob eine Kündigung ohne vorherige Eingliederungsbemühungen des Betriebs automatisch unwirksam ist. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat jetzt die Position der betroffenen Beschäftigten in einem aktuellen Urteil gestärkt (vom 12.7.2007, Az. 2 AZR 716/06).
Bestimmungen aus Arbeitsschutz und Lebensmittelhygiene sind die Grundlage dafür, alle Arbeitsplätze in der Küche hygienisch einwandfrei sauber zu halten. Machen Sie das Reinigen zur Chefsache – kontrollieren und putzen Sie auch mal mit! Wichtig: Legen Sie Ihre Reinigungsintervalle systematisch fest und erstellen Sie einen Tages- und Wochen- bzw. Monatsplan, der für alle Mitarbeiter gut zugänglich und verständlich ist.
„Tankkartendiebe überführt – 370.000 Fr. Schaden – 123 Lieferwagen aufgebrochen, Täter aus Serbien/Montenegro, Mazedonien und Kroatien finanzierten so ihr Nachtleben.“ Das ist nur eine von vielen Schlagzeilen zum Thema organisierte Tankkartenkriminalität aus den letzten Wochen. Immer häufiger werden Fahrer und Logistikunternehmen ihr Opfer. Die Betrüger verkaufen dabei illegal erlangte Tankkarten oder verleihen sie gegen „Gebühr“ weiter.
Bisher gab es für jeden Lebensmittelbereich eine passende Hygienevorschrift. Das ist Geschichte, denn inzwischen bescherte uns die EU ein einheitliches „Hygiene-Paket“ mit einer Reihe von EU-Verordnungen, die Vorrang vor den nationalen Regelungen haben. Als Abschluss wurden nun die deutschen Vorschriften im letzten Jahr angepasst oder in vielen Fällen ganz aufgehoben. Hier ist ein Überblick, was jetzt gilt, was darin steht und was für Sie wichtig ist.
Immer dann, wenn Beschwerden über Ihre Fachausbilder und deren Wissensvermittlung bei Ihnen eingehen, sollten Sie als Ausbildungsverantwortlicher handeln. Denn Sie müssen sicherstellen, dass die Inhalte laut Ausbildungsrahmenplan tatsächlich auch vermittelt werden. Ansonsten besteht die Gefahr einer späteren Haftung – beispielsweise, wenn der Auszubildende durch die Prüfung fällt.
Auch bei Ihnen können sie schon morgen vor der Tür stehen: die Aufsichtsbeamten der Arbeitsschutz- und Gewerbeaufsichtsämter. Denn sie überprüfen den Arbeitsschutz auch durch Betriebsbegehungen vor Ort, manchmal auch durch Überraschungsbesuche.
Zu den Werkzeugen moderner Personalführung gehört ein regelmäßiges Mitarbeitergespräch. Jeder Mitarbeiter, der ernsthaft nach besseren Leistungen strebt, braucht von Ihnen als Führungskraft permanent Informationen über seinen Leistungsstand. Denn Zielvorgaben ohne kontinuierliche Zwischeninformationen motivieren auf Dauer nicht.
Wenn Sie neue Mitarbeiter erst einmal ausgiebig testen wollen oder den Personalbedarf aufgrund auslaufender Projekte schlecht einschätzen können, ist eine Einstellung mit einem befristeten Arbeitsvertrag eine sehr praktische Lösung. Flexibel sind Sie damit auch deswegen, weil Sie laut Gesetz ohne Angabe sachlicher Gründe einen befristeten Vertrag bis zu 3-mal verlängern dürfen, wenn dadurch die Gesamtdauer von 2 Jahren nicht überschritten wird (§ 14 Abs. 2 Satz 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz). Danach müssen Sie sich entweder von dem Mitarbeiter trennen, oder das befristete Arbeitsverhältnis wandelt sich automatisch in ein unbefristetes um.
Die Unpünktlichkeit eines Mitarbeiters stellt eine Verletzung der im Arbeitsvertrag geregelten Pflichten dar. Als Arbeitgeber müssen sie dies keinesfalls dulden. Schließlich schuldet Ihr Angestellter Ihnen seine Arbeitsleistung. Natürlich rechtfertigt ein einmaliges Verschlafen noch keine Kündigung. Häufen sich jedoch die unentschuldigten Verspätungen eines Mitarbeiters oder nehmen diese bereits das Ausmaß der Arbeitsverweigerung an, sollten Sie unverzüglich aktiv werden. Allein der Arbeitnehmer ist dafür verantwortlich, pünktlich am Arbeitsplatz einzutreffen. Geben Sie nichts auf Ausreden! Ihr Mitarbeiter muss seinen Weg notfalls so früh antreten, dass er – etwa bei schlechter Witterung – rechtzeitig die Arbeit aufnehmen kann. Eine verhaltensbedingte Kündigung wegen Unpünktlichkeit wird von den Arbeitsgerichten meist allerdings nur als letzter Ausweg akzeptiert. Hier kommt es auf den Einzelfall an. Wichtig ist dabei, dass der Mitarbeiter wiederholt gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verstößt und der gesamte Betriebsablauf durch die Verspätungen empfindlich beeinträchtigt wird.
Was hat man Ihnen bei der Einführung des AGG doch mit horrenden Entschädigungszahlungen Angst gemacht! So weit ist es ja Gott sei Dank nicht gekommen. Und damit möglichst überhaupt keine Zahlungen anfallen, sollten Sie es besser machen als der Arbeitgeber im folgenden Fall:
Am 1. Ausbildungstag bilden sich Eindrücke, die lange in Erinnerung bleiben. Das wird auch bei Ihren neuen Azubis der Fall sein, die nach der Urlaubszeit eine Ausbildung in Ihrem Unternehmen beginnen. Gefragt sind dann vor allem Sie als Ausbildungsverantwortlicher: Ihr Fingerspitzengefühl, Ihre Führungsstärke, Ihre Menschlichkeit und Ihr Organisationsvermögen.
Als Arbeitgeber haben Sie durchaus die Möglichkeit, den Teilzeitwunsch eines Mitarbeiters abzulehnen. Und zwar in § 8 Absatz 4 Satz 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Dort steht, dass Sie als Arbeitgeber dem Wunsch von Mitarbeitern nach einer Verringerung der Arbeitszeit zustimmen müssen. Was aber nicht selten von Arbeitgebern oder Personal-Abteilungen entweder übersehen oder unterschätzt wird, ist ein kleiner Zusatz in der gesetzlichen Vorschrift. Dieser lautet: "soweit nicht betriebliche Gründe entgegenstehen".
Jeder krankheitsbedingte Ausfall ist ärgerlich: liegen gebliebene Arbeiten und eine Mehrbelastung für die Kollegen sind die Folge. Viele Fehlzeiten sind nicht beeinflussbar – eine Grippe bleibt eine Grippe. Aber wenn die Fehlzeiten sich bei einem Mitarbeiter häufen, liegt der Verdacht nahe, dass andere Ursachen als ein aggressiver Virus dafür verantwortlich sind,
Der Dezember ist nicht nur der „Weihnachtsgeldmonat“ – sondern auch der Monat, in dem in vielen Unternehmen die Zielvereinbarungsgespräche geführt werden. Damit legen Sie dann den Grundstein für das kommende Jahr. Erstaunlicherweise gibt es aber eine ganze Reihe von typischen Fehlern, die bei solchen Gesprächen immer wieder gemacht werden. Damit Ihnen das nicht passiert, habe ich hier wichtige Tipps für Sie.
Am 21. Juni beginnen in Nordrhein-Westfalen als erstem Bundesland die Sommerferien. Vor allem Arbeitnehmer mit Kindern sind an die Ferienzeiten gebunden; verständlicherweise möchten sie in dieser Zeit Urlaub nehmen. Genau aus diesem Grunde kommt es aber Jahr für Jahr zu Streitigkeiten – wegen Urlaubsüberschneidungen. Lesen Sie im Folgenden, wie Sie sich als Vorgesetzter hier richtig verhalten.
Die Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersversorgung ist auf den ersten Blick sowohl für Ihren Mitarbeiter als auch für Sie als Arbeitgeber attraktiv. Denn Sie beide sparen Sozialabgaben, der Mitarbeiter zudem noch Steuern. Allerdings sollten Sie sich den Versicherungsvertrag vorher genau ansehen. Wenn dieser den Mitarbeiter unangemessen benachteiligt, kann die Entgeltumwandlung unwirksam sein. Folge: Sie müssten dem Mitarbeiter sein Geld zurückzahlen. (LAG München, 15.3.2007, 4 Sa 1152/06)
In den letzten Jahren sind die Dieselpreise stark gestiegen. Als Transportunternehmen konnten Sie die gestiegenen Preise in vielen Fällen nur sehr schwer an Ihre Auftraggeber weitergeben. Denn oft haben Sie Ihr Entgelt langfristig vereinbart. Wegen der Ölknappheit und der unsicheren politischen Situation in den ölproduzierenden Staaten wird auch künftig der Dieselpreis schwanken. Tendenz: nach oben. Daher empfehle ich Ihnen bei längerfristigen Vereinbarungen, sich gegen Dieselpreissprünge vertraglich abzusichern – mit dem Dieselpreisgleiter! Auch große Speditionen nutzen einen solchen Treibstoffzuschlag, der auch als „Floating- Modell“ bezeichnet wird.
Ein wichtiger Grundsatz der professionellen Werbung: „Tue Gutes und sprich darüber“. So ist es kein Wunder, dass fast jeder große Konzern, der etwas auf sich hält, heutzutage ein Non-Profit-Projekt unterstützt. In der Gastronomie wird diese ideenreiche Allianz bis dato eher stiefmütterlich behandelt. Dabei können Sie sich die Bereitschaft der Gäste, sinnvolle Projekte zu unterstützen, zu Nutze machen.
„Deregulierung des Arbeitsrechts“ – entgegen den häufigen Bekundungen des Gesetzgebers ist diesbezüglich bislang wenig geschehen. Doch nun nimmt die Politik einen neuen Anlauf.
„Für Kündigungen gelten ausschließlich die Bestimmungen zum allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz“ – so steht es in § 2 Abs. 4 AGG. Vom Wortlaut her findet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz damit bei Kündigungen – und hier auch bei der Sozialauswahl – keine Anwendung.
Dieser Streit ist legendär: Reicht es für eine rechtzeitige Zahlung aus, dass der Kunde zum Fälligkeitstag den Rechnungsbetrag überwiesen hat, oder muss der Rechnungsbetrag dann bereits auf dem Konto Ihres Unternehmens gutgeschrieben sein? Ist vertraglich nichts dazu geregelt, genügt es, dass die Überweisung des Rechnungsbetrags in Auftrag gegeben wurde, so die deutschen Gerichte. Vorausgesetzt, das Geschäftskonto des Kunden ist auch tatsächlich gedeckt, so dass die Bank den Überweisungsauftrag ausführen kann.
Knapp ein Jahr nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden- Württemberg eine 1. Bilanz gezogen. Die Zahlen sprechen für sich, denn in der Zeit vom 18.08.2006 bis 18.04.2007 berührten lediglich 109 oder 0,3 % der bei den Arbeitsgerichten anhängig gemachten Verfahren Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Die meisten dieser Fälle wurden durch einen Vergleich beendet. Die Hitliste der Diskriminierungsgründe sieht wie folgt aus:
Wenn alles rund läuft, die Zahlen stimmen und die Zielvorgaben erreicht werden, ist meist auch die Stimmung im Team in Ordnung. Und Sie als Führungskraft müssen keine großen Anstrengungen unternehmen, um Ihre Leute bei Laune zu halten und zu motivieren. Ganz anders sieht es aus, wenn es Projektprobleme gibt oder Gerüchte über Umstrukturierungen, Entlassungen oder den Verkauf des Unternehmens die Runde machen. Dann ist Ihr Können als Führungskraft besonders gefragt. Was können Sie tun, damit Ihre Leute trotzdem engagiert ihre Arbeit machen und sich kein allgemeiner Leistungsabfall bemerkbar macht? Gerade in diesen kritischen Situationen ist es wichtig, dass das Vertrauen zwischen Ihnen und Ihren Mitarbeitern stimmt.
Ein Arbeitgeber musste eine Betriebsabteilung schließen und stellte deshalb mit dem Betriebsrat einen Sozialplan auf. Danach errechnete sich die Abfindung für die zu kündigenden Arbeitnehmer nach deren Betriebszugehörigkeit und dem derzeitigen Bruttomonatsverdienst. Auch einem langjährig beschäftigten Mitarbeiter, der zunächst 17,5 Jahre in Vollzeit und zuletzt Teilzeit beschäftigt war, wurde gekündigt. Bei der Berechnung seiner Abfindung wurde sein aktuelles Teilzeitgehalt zugrunde gelegt. Der Arbeitnehmer meinte aber, auch seine jahrelange Vollzeitbeschäftigung mit höherem Lohn müsse Berücksichtigung finden und klagte.
Fühlt sich ein Mitarbeiter oder ein Bewerber diskriminiert, dann kann er Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geltend machen. Aber er muss sich an gewisse Fristen halten (die Einhaltung einer Schriftform ist hierbei aber nicht zwingend): So muss der Betroffene seine Forderungen innerhalb von 2 Monaten anmelden (§§ 15 Abs. 4, 21 Abs. 5 AGG).
Es wäre ja zu schön, wenn es einfach wäre. Das gilt beim Thema Arbeitgeberzuschüsse für die Direktversicherung ganz besonders. Und weil es eben NICHT einfach ist, hat sich in einer aktuellen Entscheidung der Bundesfinanzhof (BFH) mit dem Thema beschäftigen müssen. Darum geht es:
Jugendliche sind seit eh und je interessant für so gut wie jedes Unternehmen. Schließlich kaufen diese entweder selbst oder beeinflussen manchmal ziemlich stark das Kaufverhalten der Eltern. Wenn Ihr Unternehmen Werbung an diese Zielgruppe richten möchte, spielen dort nicht nur wettbewerbsrechtliche Aspekte mit. Auch Aufsichtsbehörden für den Datenschutz beschäftigen sich recht häufig mit den Methoden der Unternehmen rund um Adressbeschaffung, werbliche Ansprache und Vertragsschluss. Lesen Sie hier, worauf es bei den 2 wichtigsten Datenschutzfragen in diesem Zusammenhang ankommt und worauf Sie bei beabsichtigten Werbemaßnahmen Ihres Unternehmens ein besonderes Auge werfen sollten.
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt, dass der Arbeitgeber jeden Mitarbeiter bezahlt von der Arbeit freistellen muss, damit er sich von der Arbeit erholen kann. So weit, so gut. Doch nun kommt es immer wieder vor, dass Arbeitnehmer ihren Urlaub im zu Ende gehenden Jahr nicht komplett in Anspruch nehmen konnten. Und dann sind am Jahresende Sie gefragt!
In wenigen Wochen stellt unter Umständen auch Ihr Unternehmen neue Auszubildende ein. Andere verlassen möglicherweise nach ihrer 2- oder 3-jährigen Ausbildung das Unternehmen – oder werden als Mitarbeiter übernommen. Für Sie im Lohnbüro sind damit diverse Aufgaben verbunden. Besonders wichtig ist es für Sie zu wissen, wann die Ausbildungszeit eigentlich genau endet. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dies jetzt in einem aktuellen Urteil klargestellt (13.3.2007, AZ: 9 AZR 494/06).
Die Zahl der bis Ende April abgeschlossenen Ausbildungsverträge in Deutschland spricht für sich: Allein 100.529 Ausbildungsverträge haben die Industrieund Handelskammern (IHK) in diesem Jahr bis Ende April eingetragen. Das bedeutet einen Zuwachs von rund 10 % gegenüber 2006. Die Handwerkskammern haben zum 30.4. bereits 25.793 abgeschlossene Verträge gemeldet – und damit gegenüber dem Vorjahr sogar ein Plus von 13 %!
Im Zuge eines Personalabbaus sollten in einem Unternehmen mehrere betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden. Um eine ausgewogene Altersstruktur im Betrieb zu sichern, bildete der Arbeitgeber Altersgruppen, innerhalb deren er dann jeweils die Sozialauswahl durchführte. Das hatte zur Folge, dass mehr älteren Mitarbeitern gekündigt wurde als dies bei einer Gesamtsozialauswahl ohne die Gruppenbildung der Fall gewesen wäre. Ein gekündigter älterer Arbeitnehmer sah in diesem Vorgehen eine unzulässige Altersdiskriminierung und erhob Kündigungsschutzklage.
In einer Zielvereinbarung legen Sie und Ihr Arbeitnehmer gemeinsam fest, welche konkreten Arbeitsleistungen bzw. Verbesserungen Ihr Arbeitnehmer in einer gewissen Zeit erreichen soll.
Arbeiten Kollegen in Wechselschicht, erhalten sie nach § 8 Abs. 5 TVöD eine Zulage. Arbeiten die Beschäftigten ständig in Wechselschicht, erhalten sie 105 € monatlich, arbeiten sie nicht ständig in Wechselschicht, 0,63 € pro Stunde. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf musste nun über den Fall entscheiden, ob Teilzeitbeschäftigte in Wechselschicht nur eine anteilige Zulage bekommen oder aber die volle Zulage (15.5.2007, Az. 8 Sa 405/07).
Natürlich wollen Sie potenzielle neue Mitarbeiter auf Herz und Nieren prüfen. Schließlich sind die Suche nach einer qualifizierten Fachkraft und ihre Einarbeitung ein erheblicher Kostenfaktor für das Unternehmen. Außerdem ist es auch ein Kompetenzkriterium für Sie als Führungskraft, ob Sie in der Lage sind, eine gute Personalauswahl zu treffen. Allerdings gibt es beim Vorstellungsgespräch bestimmte rechtliche Grenzen und seit der Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zusätzliche Einschränkungen, denen Sie bei der Befragung Ihres Kandidaten ausgesetzt sind.
Nach einem Konflikt mit ihrem Arbeitgeber über die Unterrichtsmethoden kündigte eine angestellte Deutschlehrerin ihr Arbeitsverhältnis ordentlich. Sofort nach ihrer Eigenkündigung räumte die Arbeitnehmerin ihren Arbeitsplatz und erschien bis zum Ablauf ihrer Kündigungsfrist nicht mehr in der Schule. Stattdessen legte sie für diesen Zeitraum 3 Krankenscheine vor. Dabei handelte es sich jeweils um eine Erstbescheinigung von unterschiedlichen Ärzten. Hieraus und aus der bereits erfolgten Räumung des Arbeitsplatzes schloss der Arbeitgeber, die Krankheit sei „vorgetäuscht“, um bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr arbeiten zu müssen. Er verweigerte deshalb die Entgeltfortzahlung.
Vor allem jetzt in der Urlaubszeit kommt es immer wieder zu Personalengpässen. Günstig ist es dann für Sie als Arbeitgeber, wenn Ihre Teilzeitkräfte und Aushilfen den Mitarbeitermehrbedarf dazu nutzen möchten, durch Überstunden hinzuzuverdienen. Aber Vorsicht: Gerade bei Mitarbeitern mit reduzierter Arbeitszeit müssen Sie im Hinblick auf Überstunden einiges beachten.
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