30.06.2021

Neue Betriebsvereinbarung: Muss die alte gekündigt werden?

Frage:

Vor Jahren haben wir mit unserem Arbeitgeber eine freiwillige Betriebsvereinbarung zum Thema Überstunden abgeschlossen. Nun hat uns unser Arbeitgeber wissen lassen, dass er am Abschluss einer neuen Betriebsvereinbarung zu diesem Thema interessiert ist. Er hat uns dazu einen Vorschlag unterbreitet. Gekündigt hat er die alte Betriebsvereinbarung nicht. Wir sind mit den im Vorschlag enthaltenen Änderungen nicht einverstanden.

Was sollten wir jetzt am besten tun?

Antwort:

Da Ihr Arbeitgeber die alte Betriebsvereinbarung bisher nicht gekündigt hat, ist er bis auf weiteres an diese gebunden. Denn wenn die Vereinbarung die Kündigung ausdrücklich regelt, kann er die alte Vereinbarung nicht einfach durch eine neue ersetzen.

Haben Sie ein partnerschaftliches Verhältnis zu Ihrem Arbeitgeber und sind Sie an einem solchen auch in der Zukunft interessiert, sollten Sie Ihre Kritik an seinem Vorschlag ausdrücklich mitteilen und ihm zumindest einen Wink geben, dass er die alte Betriebsvereinbarung nicht einfach außer Kraft setzen kann, indem er sie durch eine neue ersetzt.

In diesem Fall müssen Sie natürlich damit rechnen, dass er die Vereinbarung umgehend kündigt.

Sofern Sie keine Klausel in der Betriebsvereinbarung haben, nach der die Vereinbarung bis zum Abschluss einer neuen weiter gilt, würde Ihr Betrieb – sofern Sie sich mit ihm nicht über eine neue Betriebsvereinbarung einigen – zunächst ohne eine Betriebsvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit dastehen. Dann geht es in die diversen Verhandlungsrunden.

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