19.12.2009

Betriebsratswahlen 2010 – Teil 4: Wahlverfahren in Betrieben mit Betriebsrat

Zwischen dem 01. März und dem 31. Mai 2010 finden die regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Hier können Sie jeden Tag das Wichtigste zu den Wahlen lesen.

Wenn Sie in einem Betrieb tätig sind, der bereits über einen Betriebsrat verfügt, hat dieser

  • spätestens 10 Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit
  • einen aus 3 wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand zu bestellen.

 
Eine Erhöhung der Zahl ist möglich, wenn es für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl erforderlich ist. Dem Wahlvorstand sollen sowohl Frauen als auch Männer angehören.

Gewerkschaften, die im Betrieb vertreten sind, können zusätzlich einen Beauftragten als nicht stimmberechtigtes Mitglied in den Wahlvorstand entsenden.

Bleibt Ihr Betriebsrat untätig und bestellt er nicht spätestens 8 Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit einen Wahlvorstand, erledigt dies das Arbeitsgericht. Dies müssen jedoch mindestens 3 Wahlberechtigte oder eine Gewerkschaft verlangen.

Fazit: Ihr Betriebsrat sollte also demnächst tätig werden.

Ausblick: Morgen lesen Sie das Wichtigste zum Wahlverfahren in Betrieben ohne Betriebsrat.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Die Aufgaben des Betriebsrats werden konkreter

Durch die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auf das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) erweitert sich der Handlungsspielraum des Betriebsrats. Aufgaben des Betriebsrats nach §§ 80, 88 BetrVG (freiwillige... Mehr lesen

23.10.2017
Elterngeld Teil 4 – Das sind Ihre Rechte

Elterngeld und Elternzeit sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gesetzlich geregelt. Das Gesetz ist in den Detailfragen kompliziert geregelt und in der Praxis für Eltern nicht immer leicht zu durchschauen. So... Mehr lesen