02.09.2016

Hygienekleidung: Reinigung zahlt der Arbeitgeber

Es gibt viele Bereiche, in denen die Mitarbeiter hygienisch reine Kleidung tragen müssen. Denken Sie nur an die Lebensmittel verarbeitenden Betriebe oder an Mitarbeiter im medizinischen Bereich. Amtlich ist nun, dass Ihr Arbeitgeber für die Reinigung vorgeschriebener Hygienekleidung aufkommen muss (Bundesarbeitsgericht, 14.6.2016, Az. 9 AZR 181/15).

Ein Arbeitnehmer ist in einem Schlachthof im Bereich der Schlachtung beschäftigt. Der Arbeitgeber stellt ihm für diese Tätigkeit weiße Hygienekleidung zur Verfügung. Für die Reinigung dieser Kleidung behält der Arbeitgeber jeden Monat 10,23 € vom Nettolohn ein.

Der Arbeitnehmer verlangte das Geld von Januar 2011 bis Februar 2014 zurück (388,74 € netto) und wollte festgestellt wissen, dass der Arbeitgeber die Reinigungskosten zu tragen hat.

 

Arbeitgeber muss zahlen

Der Arbeitnehmer behielt Recht. Die Kosten sind von demjenigen zu tragen, in dessen Interesse das Geschäft oder die Handlung vorgenommen wurde (§ 670 Bürgerliches Gesetzbuch):

Hier geht es um die Reinigung vorgeschriebener Hygienekleidung. Personen, die in einem Bereich arbeiten, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wird, müssen geeignete und saubere Arbeitskleidung tragen. So will es Anhang II Kap. VIII Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 vom 29.4.2004 über Lebensmittelhygiene und Nr. 3 Buchst. b der Anlage 2 zu § 5 Abs. 1 Satz 1 der nationalen Lebensmittelhygiene-Verordnung. Nach Nr. 5.1 der Anlage 1.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Lebensmittelhygiene ist die Arbeitskleidung geeignet, wenn sie hell, leicht waschbar und sauber ist und die persönliche Kleidung vollständig bedeckt.

Mit der Reinigung erfüllt der Arbeitgeber daher seine eigene Pflicht und damit sein ureigenstes Interesse.

 

Pflicht ist Pflicht


Fazit: Da wollte es sich der Arbeitgeber sehr einfach machen, indem er seine Arbeitgeberpflicht auf den Arbeitnehmer überwälzt. Zumindest finanziell.

Wann Sie und Ihre Kollegen Reinigungskosten übernehmen müssen, entnehmen Sie der Übersicht:

 

Kosten der Arbeitskleidung: Wer was bezahlt

  • Businesskleidung, z. B. dunkler Anzug und Krawatte – Anschaffung und Reinigung zahlen die Mitarbeiter.
  • Berufskleidung zum Schutz vor Beschädigung oder Verschleiß der privaten Kleidung – Anschaffung und Reinigung zahlen die Mitarbeiter.
  • Dienstkleidung, wie etwa Polohemden mit Firmenlogo – je nach Einzelfall geregelt im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung
  • Schutzkleidung – Anschaffung und Reinigung zahlt Ihr Arbeitgeber. Ausnahme: Sie bzw. Ihre Kollegen können die Kleidung auch privat nutzen. Dann: Kostenteilung.

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