28.10.2016

Tarifvertrag: Antworten auf alle wichtigen Fragen

Urlaub, Zulagen, Kündigungsschutz: All das und noch viel mehr regeln Tarifverträge. Auf Ihre Arbeitsverhältnisse und die Zusammenarbeit mit Ihrem Betriebsrat hat der Tarifvertrag immensen Einfluss. Doch gilt der Tarifvertrag überhaupt für Ihren Betrieb? Und wenn ja: Was regelt er? Auf diese und die wichtigsten weiteren Fragen zum Tarifvertrag finden Sie hier die Antworten:

 

 

Übersicht: Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Tarifvertrag

  • Was regelt der Tarifvertrag eigentlich?

Ein Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen Ihnen und den in Ihrem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmern sowie der Gewerkschaft. Zusätzlich kann ein Tarifvertrag genaue Vorschriften zum Inhalt, Abschluss oder zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen beinhalten, §§ 1, 2 Tarifvertragsgesetz (TVG).

  • Was kümmert der Tarifvertrag meinen Betriebsrat?

Jede Menge! Ein Tarifvertrag ist wie ein Gesetz. Und es ist eine der wichtigsten Aufgaben Ihres Betriebsrats, darüber zu wachen, dass die zugunsten Ihrer Mitarbeiter geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge in Ihrem Betrieb auch wirklich eingehalten werden, § 80 Abs. 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz.

  • Wer kann Tarifverträge schließen?

Nicht jeder. Wer einen Tarifvertrag schließen kann, ist gesetzlich genau geregelt, § 2 TVG. Danach dürfen auf der Seite Ihrer Arbeitnehmer die Gewerkschaften und auf Ihrer Seite als Arbeitgeber die Arbeitgeber- bzw. Spitzenverbände einen Tarifvertrag schließen.

  • Wann ist unser Betrieb an den Tarifvertrag gebunden?

Nicht immer. Derzeit gilt: Als Arbeitgeber sind Sie an den Tarifvertrag gebunden, wenn Ihr Mitarbeiter der Gewerkschaft und Sie dem Arbeitgeberverband angehören, zwischen Ihnen und Ihrem Mitarbeiter vertraglich vereinbart ist, dass der Tarifvertrag Anwendung finden soll (durch eine sogenannte Bezugnahmeklausel), oder der Tarifvertrag durch den Bundesminister für Arbeit für allgemeinverbindlich erklärt wurde, § 5 Abs. 1 TVG.

  • Kann ich mich auch selbst an den Tarifvertrag binden?

Das geht – und kann sogar sehr sinnvoll sein. Beispielsweise wenn Sie Gewerkschaftsmitglieder und Nicht-Gewerkschaftsmitglieder unter Ihren Mitarbeitern gleichstellen möchten, um etwa weitere Beitritte von bisher nicht organisierten Arbeitnehmern zur Gewerkschaft zu verhindern. Und zwar mit einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel.

 

Haustarifvertrag: die maßgeschneiderte Lösung für Ihren Betrieb


Als Arbeitgeber können Sie mit Ihrem Betriebsrat oder der Gewerkschaft auch einen Haustarifvertrag schließen, der nur für Ihren Betrieb gilt. Darin lassen sich z. B. die Lohnhöhe, Arbeitszeiten oder Arbeitsbedingungen individuell für Ihren Betrieb festlegen. Ihr Vorteil: Ein Haustarifvertrag ist damit die maßgeschneiderte Lösung – nur für Ihren Betrieb

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