Auch wenn die Konjunktur anzieht, geraten immer wieder Unternehmen in wirtschaftliche Schieflagen bis hin zu einer Insolvenz. Was passiert eigentlich dann mit dem Geld?
Sie bekommen es dann von der Arbeitsagentur als Insolvenzgeld.
Wichtig: In der Insolvenz kann Ihnen der Insolvenzverwalter mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich kündigen, § 113 InsO. Gilt aber das Kündigungsschutzgesetz, muss der Insolvenzverwalter dieses beachten.
Die individualisierbare „Mustervorlage: Kündigungsschutzklage gegen Insolvenzverwalter“ hilft Ihnen formgerecht gegen die ausgesprochen Kündigung vorzugehen.
Insolvenzgeld können Arbeitnehmer beanspruchen,
Diesem Zeitpunkt gleich steht
Die Zahlung des Insolvenzgeldes erfolgt nur auf Antrag des Arbeitnehmers!
Hierfür haben Sie eine Frist einzuhalten. Der Antrag ist innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei der Agentur für Arbeit zu stellen.
Das Insolvenzgeld wird in Höhe des Nettoarbeitsentgelts gezahlt.
Wichtig: Haben Sie einen Rechtsanwalt mit der Zahlung von ausstehenden Lohnansprüchen beauftragt, besteht nach Auffassung des Bundessozialgerichts auch die Pflicht, dass Ihr Rechtsanwalt einen Antrag auf Insolvenzgeld stellt (BSG, Urteil vom 29.10.1992, Az.: 10 Rar 14/91).
Mein Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Rechtsanwalt darüber!