30.06.2021

Arbeitsschutzbestimmungen

Der Arbeitsschutz ist ein „MUSS“ für alle Unternehmen, denn er bedeutet für Ihr Unternehmen Sicherheit in den Bereichen Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit. Diese beiden Bereiche sind eng miteinander verzahnt. Das Ziel des Arbeitsschutzes und der Arbeitsschutzbestimmungen ist es, dass die Mitarbeiter gesund bleiben und so ihre Arbeitskraft zu gewährleisten. Damit ist der Arbeitsschutz auch wichtig für den Erfolg des Unternehmens.

In Deutschland gelten für alle Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter zum Beispiel folgende Arbeitsschutzbestimmungen:

  • Jeder Mitarbeiter ist durch einen Betriebsarzt zu betreuen.
  • Jeder Betrieb hat eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.
  • Für jeden Arbeitsplatz müssen aktuelle, spezifische Gefährdungsbeurteilungen vorliegen.
  • Jedes Unternehmen hat seine Mitarbeiter regelmäßig zu unterweisen.

Die umfangreichen Pflichten des Arbeitgebers sind unter anderem hier geregelt:

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