16.06.2010

Pausenregelung

Oft verzichten Arbeitnehmer auf ihre Pause. Dieses oder Ähnliches hören wir immer wieder von vielen Arbeitnehmern: Eine Verkäuferin in einer Bäckerei arbeitet täglich 8 Stunden. Ihr Chef sagt ihr, dass ihr 30 Minuten Pause zustünden. So sei die Pausenregelung im Unternehmen. Dies wird auch im Arbeitszeitkonto so vermerkt und die Pausen werden nicht bezahlt. Viele Arbeitnehmer verzichten auf Pausen, weil schlicht und ergreifend keine Zeit ist, Pause zu machen. Ständig steht ein Kunde vor der Theke und will bedient werden.

Dazu passt auch eine Umfrage des Karriereportals Monster. Danach schaffen es 40 % der deutschen Arbeitnehmer nicht, ihre Pausen einzuhalten. In Österreich sind es sogar 41 %, die ihre Mittagspause durcharbeiten, während nur ¼ der Schweizer auf die Pause verzichtet.

Der Verzicht auf die Pause fördert das Risiko eines Burn-Outs. Es sollte eine große Ausnahme sein, wenn während der Pausen durchgearbeitet wird. Selbst einmaliges Durcharbeiten stellt schon einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz dar. Pausen sind wichtig und sollten bzw. müssen fest in den Tagesablauf eingeplant werden. Andernfalls lässt die Leistungsfähigkeit deutlich nach.

Was kann ein Arbeitnehmer tun, wenn die Pausenregelung nicht greift?

Zuerst sollte er ein Gespräch mit seinem Arbeitgeber führen, falls vorhanden, ebenfalls mit seinem Betriebsrat. Eindeutig ist eins: Der Arbeitgeber verhält sich rechtswidrig!

Ändert sich nichts, sollten Arbeitnehmer das Amt für Arbeitsschutz einschalten. Sie haben das Recht, Pausen zu machen!

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