11.11.2010

Umstellung auf Winterzeit – Bekommen Sie die Stunde bezahlt?

In diesen Tagen werden Sie die Lohn- oder Gehaltsabrechnung für den letzten Monat bekommen. Prüfen Sie doch einmal, wie die zusätzliche Arbeitsstunde von Ihrem Arbeitgeber vergütet wird. Das Problem ist klar: Am 31. Oktober 2010 endete die Sommerzeit und die Uhr wurde um 1 Stunde zurückgestellt. Alle konnten also 1 Stunde länger schlafen und die Nachtarbeiter mussten 1 Stunde länger arbeiten. 
Häufig ist die Frage der Bezahlung dieser 1 Stunde im Tarifvertrag geregelt. In Arbeitsverträgen finden sich dagegen selten entsprechende Formulierungen. Ist der Arbeitnehmer im Frühjahr bei Beginn der Sommerzeit auch noch bei dem gleichen Arbeitgeber beschäftigt, kommt es auch zu keinen Nachteilen.

Wollen Sie es jedoch genau wissen, gilt Folgendes: Wird Ihre Arbeitsleistung nach Stunden abgerechnet, erhalten Sie für die zusätzliche Arbeitsstunde daher auch Geld. Und etwaige Nacht- oder Überstundenzuschläge sind ebenfalls von Ihrem Arbeitgeber zu zahlen.

Haben Sie Anspruch auf ein festes monatliches Gehalt, bekommen Sie die zusätzliche Stunde nicht bezahlt.

Fazit: Gilt bei Ihnen ein Tarifvertrag, schauen Sie zunächst dort hinein. Andernfalls erhalten Sie die Stunde zusätzlich vergütet, wenn Sie im Stundenlohn arbeiten. Bei Monatsgehältern oder Monatslöhnen bekommen Sie kein zusätzliches Geld.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Arbeitsagentur – Wann ist eine Beschäftigung zumutbar?

Sind Sie arbeitslos geworden und haben Sie Angst, dass Sie nun alle möglichen Arbeiten übernehmen müssen? Welche Rechte hat Ihre Arbeitsagentur und welche Pflichten hat der Arbeitssuchende, damit es nicht zur Sperrzeit kommt?... Mehr lesen

23.10.2017
Finanziell darf Ihre Schwangerschaft kein Nachteil sein

Das Mutterschutzgesetz legt fest, dass Sie auch während allgemeiner oder individueller Beschäftigungsverbote weiter das volle Gehalt bekommen sollen. Finanziell darf sich also durch die Schwangerschaft nichts verschlechtern. So... Mehr lesen