19.04.2010

Schlechte Leistungen – Kündigung trotzdem unwirksam

Trotz schlechter Leistungen darf man Ihnen nicht ohne weiteres kündigen. So hat es auch das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm in einem Urteil vom 20.11.2009, Az.: 10 Sa 857/09, entschieden.

Das war geschehen: Ein Arbeitnehmer war seit 1998 bei einem Pharmaunternehmen beschäftigt. Seine Aufgaben bestanden darin, als Einrichter in der Verpackungsabteilung zu arbeiten. Ab Juli 2006 mahnte die Arbeitgeberin den Arbeitnehmer insgesamt viermal wegen diverser Fehler und Unaufmerksamkeiten bei der Arbeit ab. Im August 2008 kündigte sie ihm ordentlich verhaltensbedingt wegen wiederholter Schlechtleistungen.  
Gegen die Kündigung legte der Arbeitnehmer innerhalb der 3-Wochen-Frist Kündigungsschutzklage ein. Er bestritt einen Teil der Vorwürfe. Im Übrigen sei es so, dass auch seinen Kollegen ähnliche Fehler unterlaufen seien, und er keineswegs eine höhere Fehlerquote aufweise als andere Mitarbeiter. Die Klage hat er gewonnen – sowohl vor dem Arbeitsgericht als auch vor dem LAG -.

Das LAG sagte, dass grundsätzlich eine Kündigung gerechtfertigt wäre, wenn eine auf Pflichtverletzung beruhende Schlechtleistung durch Arbeitnehmer vorliege. Ob eine solche Schlechtleistung vorliegt, beurteilt sich aber nach dem

  • vom Arbeitgeber festzulegenden Arbeitsinhalts und
  • nach dem persönlichen subjektiven Leistungsvermögen des Arbeitnehmers.

Dabei kommt es auf eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast an. Der Arbeitgeber muss neben der Fehlerquote weitere Umstände wie Art, Schwere und Folgen der fehlerhaften Arbeitsleistung darlegen. Dies hat die Arbeitgeberin hier nicht getan. Insbesondere fehlte ein konkreter Sachvortrag dazu, dass der Arbeitnehmer längerfristig die durchschnittliche Fehlerhaftigkeit aller mit ihm vergleichbaren Mitarbeitern erheblich überschritten hat.

Fazit: Schlechte Leistungen können eine Kündigung rechtfertigen. Das geht aber nur, wenn Sie als Arbeitnehmer Ihre persönliche Leistungsfähigkeit nicht ausgeschöpft haben. Sie sollen das tun, was von Ihnen verlangt wird aber nur so gut, wenn Sie es persönlich schaffen. Ein richtiges Urteil!

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Ihre Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz – Der Arbeitsschutz

In dieser kleinen Blog-Reihe stellen wir Ihnen Ihre wichtigsten Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz zusammen. So wissen Sie, welche Pflichten Sie haben, aber auch welche Rechte Ihnen zukommen. Und besonders wichtig: Sie erfahren,... Mehr lesen

23.10.2017
Kündigung für Arbeitszeit-Mogeln?

Als ich bei Gericht war, hörte ich, wie ein Mitarbeiter zu seinem Anwalt sagte: „Also ich verstehe diese Kündigung nicht – die paar Minuten am Tag, der spinnt doch!“ Später in der Verhandlung ergab sich dann, dass diesem... Mehr lesen