16.10.2010

Folgekosten bei unrechtmäßiger Kündigung – Ihr Arbeitgeber muss zahlen!

Häufig werden durch Arbeitgeber Kündigungen ausgesprochen, die unrechtmäßig sind.

So auch in diesem Fall: Ein Arbeitnehmer wurde zum 30. Juni gekündigt. Er hat Kündigungsschutzklage erhoben und bereits im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht hat der Richter durchblicken lassen, dass die Kündigung vermutlich rechtswidrig ist 
Jetzt steht in der nächsten Woche der Kammertermin an und es wird vermutlich ein Urteil ergehen. Dann muss der Arbeitnehmer wieder eingestellt werden. Vielleicht geht der Arbeitgeber aber auch in die Berufung zum Landesarbeitsgericht und die Sache zieht sich nochmals mehrere Monate hin. Was ist mit dem Schaden, der dem Arbeitnehmer durch diese Zeitverzögerung entsteht?
Den muss Ihr Arbeitgeber tragen! Sie haben Anspruch auf Nachzahlung Ihrer gesamten Vergütung. Müssen Sie sich ein Darlehen aufnehmen, um über die Runden zu kommen, haben Sie einen Anspruch auf Ersatz der Zinskosten gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Das Gleiche gilt natürlich auch dann, wenn Sie Ihr Konto überziehen mussten. Auch diesen Zinsschaden hat Ihr Arbeitgeber zu übernehmen!

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