09.08.2011

Schon wieder: Diebstahl wegen einer abgelaufenen Tafel Schokolade!

Unglaublich, dass die Arbeitgeber es einfach nicht lernen! Jetzt hat ein seit 36 Jahren beschäftigter Arbeitnehmer eine abgelaufene Tafel Schokolade verschwinden lassen. Der Schokoladenteufel hatte allerdings Pech, da er erwischt wurde. Und der Arbeitgeber spricht natürlich gleich eine fristlose außerordentliche Kündigung wegen eines schweren Vertragsverstoßes aus. Dieser mache es ihm unmöglich, weiter vertrauensvoll mit dem Arbeitnehmer zusammenzuarbeiten. Und das auch noch, obwohl überhaupt kein wirtschaftlicher Schaden entstanden war!  
Das hat das Landesarbeitsgericht Hamm natürlich so nicht mitgemacht. Es hat sich auf die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zurückgezogen und hat mit Urteil vom 12.05.2011 der Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers stattgegeben (Az.: 8 SA 1825/10).

Trotzdem sollten Arbeitnehmer vorsichtig sein: Auch das LAG hat einen schweren Verstoß gegen Vertragspflichten festgestellt. Letztendlich haben dem Arbeitnehmer hier wohl nur die 36 beanstandungsfreie Beschäftigungsjahre gerettet.

Also: Finger weg vom fremden Eigentum!

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