16.04.2009

Die Dauer des Urlaubs richtig berechnen

Sie möchten Ihren Urlaub beantragen, wissen aber gar nicht genau, wie viel Urlaubstage Ihnen zustehen? – Dann geht es Ihnen wie vielen Arbeitnehmern. Und es ist auch nicht ganz einfach, die Dauer des Urlaubs richtig zu berechnen.

Teilzeitkräften steht grundsätzlich der gleiche Urlaubsanspruch wie in Vollzeit beschäftigten Mitarbeitern zu, aber natürlich lediglich anteilig. Auch Aushilfen haben also einen Urlaubsanspruch! 
Ein Urlaubsanspruch kann sich dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), tarifvertraglichen Vorgaben, Betriebsvereinbarungen,  Arbeitsverträgen, einzelnen Zusagen Ihres Arbeitgebers oder aus gesetzlichen Sonderregelungen ergeben. Von den gesetzlichen Mindestvorgaben können Sie nicht im Arbeitsvertrag abweichen!

Prüfen Sie also, was in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart wurde oder ob Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen den Urlaubsanspruch regeln.

Nach dem BUrlG haben Sie als Mindesturlaub 24 Werktage im Kalenderjahr bei einer 6-Tage-Woche. Das sind bei einer 5-Tage-Woche 20 Arbeitstage. Als Werktage gelten dabei alle Kalendertage, die nicht Sonn – oder gesetzliche Feiertage sind, also auch die Samstage.

Gesetzliche Sonderregelungen sind u. a. im Schwerbehindertenrecht (§ 19 SGB IX) vorhanden. Danach haben Sie 5 Tage Zusatzurlaub.
Nach § 19 Jugendarbeitsschutzgesetz haben Jugendliche (15 bis 17 Jahre) folgenden Erholungsurlaub:

•    30 Werktage, wenn der Jugendliche am 1.1. noch nicht 16 Jahre alt ist,
•    27 Werktage, wenn der Jugendliche am 1.1. noch nicht 17Jahre alt ist,
•    25 Werktage, wenn der Jugendliche am 1.1. noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nun ist Ihnen bekannt, welchen Urlaubsanspruch Sie hätten, falls Sie in Vollzeit beschäftigt wären. Jetzt gilt es noch, diese Zahlen auf ein Teilzeitarbeitsverhältnis umzurechnen.

Arbeiten Sie beispielsweise zweimal pro Woche, gilt Folgendes: Nach dem BUrlG stünden Ihnen in Vollzeit bei einer 6-Tage-Woche 24 Tage Urlaub zu. Damit ergibt sich folgende Berechnung: 24 Urlaubstage : 6 Arbeitstage x 2 Arbeitstage = 8 Urlaubstage. Bei einer 2-Tage-Woche sind dies also 4 Wochen Urlaub für Sie.

Jetzt wissen Sie Bescheid und können den richtigen Urlaubsanspruch von Ihrem Arbeitgeber einfordern!

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Kosten für das Auswechseln eines Türschlosses – so nicht!

Ein Arbeitnehmer war als Aushilfe in einer Tankstelle beschäftigt. Da er teilweise gerade während der Nachtstunden der einzige Arbeitnehmer war, hatte ihm sein Chef einen Schlüssel ausgehändigt. Mit diesem Schlüssel hatte er... Mehr lesen

23.10.2017
Überstundenzuschläge

Gestern rief mich eine Mandantin an, die wissen wollte, ob ihr für geleistete Überstunden auch Zuschläge zustehen. Natürlich haben Sie bei Überstunden grundsätzlich einen Vergütungsanspruch. Das bedeutet, dass Ihnen die... Mehr lesen